Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

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Großherzogtum Hessen. 
Der Ortseinnehmerei Höchst im Bezirke des Hauptsteueramts Darmstadt ist die Befugnis zur 
Ausfertigung von Ubergangsscheinen über Wein und Obstwein erteilt worden. 
Freie Hansestadt Bremen. 
Dem Hauptzollamt Bremerhaven, Revisionsstelle Zollausschluß, ist die Befugnis zur amtlichen 
Kennzeichnung von Gerste beigelegt worden. 
  
Berichtigung 
zu der Veröffentlichung in Nr. 31 des Zentralblatts vom 15. Juli d. J.: 
Dem Zollamt ! Schirwindt (Seite 399) ist nicht die Befugnis zur Erledigung von Zoll- 
begleitscheinen I über Salz, sondern die Befugnis zur Erledigung von Begleitscheinen I über inländi- 
sches Salz beigelegt worden. 
In der Aufführung der zur Abfertigung von Portwein und Madeirawein befugten hamburgi- 
schen. Bollstellen (Seite 400) ist statt „Hauptzollamt St. Annen“ zu setzen „Zollabfertigungsstelle 
St. Annen“. 
  
Veränderungen in den Befugnissen, die den Zoll= und Steuerstellen auf Grund der 
Ausführungsbestimmungen zu § 4 des Zolltarifgesetzes erteilt sind. 
Königreich Preußen. 
Der neu errichteten Zollabfertigungsstelle Frankfurt a. O. Bahnhof sind die Befugnisse 13, 
28, 29, 30, 37, 38 und 39 erteilt worden. 
Dem Zollamt II Hoyer im Bezirke des Hauptzollamts Tönning und der Zollabfertigungsstelle 
Klein-Wittenberg im Bezirke des Hauptzollamts Wittenberg ist die Befugnis 13 entzogen worden. 
Königreich Bayern. 
Dem neu errichteten Steueramt Amberg im Bezirke des Hauptzollamts Regensburg sind die 
Befugnisse 37, 38, 39, 51, 52 und 60 erteilt worden. 
Großherzogtum Baden. 
Dem Nebenzollamt 1 Stetten im Bezirke des Hauptsteueramts Lörrach ist die Befugnis 66 
erteilt worden. 
Elsaß-Lothringen. 
Den Hauptzollämtern Metz und Mülhausen sowie dem Zollamt 1 Markirch im Bezirke des 
Hauptzollamts Schlettstadt ist die Befugnis 13 entzogen worden.
	        
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