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3. Zoll= und Steuerwesen.
Nachtrag
zu dem Verzeichnis der Zollstellen, die an Orten mit mehreren Zollstellen die Befugnisse
gemäß §8§ 1, 2 der Weinzollordnung auszuüben haben (Zentralblatt 1909 S. 1479/80,
1910 S. 401).
Basel: Abfertigungsstellen des Zollamtes I Basel am Personenbahnhof und am Güter-
bahnhof Wolf. .
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Königreich Preußen.
In Halle a/S. ist eine dritte Zuckersteuerstelle für die Rohzuckerfabriken mit der Bezeichnung
„Zuckersteuerstelle III Halle a/S.“ errichtet worden.
Die zum Hebebezirke Halle gehörigen Rohzuckerfabriken sind, wie folgt, den drei Zuckersteuer-
stellen zugeteilt worden:
1. der Zuckersteuerstelle I: die Fabriken in Wallwitz, Landsberg und Halle-Trotha,
2. der Zuckersteuerstelle II: die Fabriken in Benkendorf, Schafstädt, Teutschenthal und
Erdeborn,
3. der Zuckersteuerstelle III: die Fabriken in Langenbogen, Salzmünde und Trebnitz.
Zum 1. Oktober d. J. wird das Hauptzollamt Landsberg O/S. ohne Veränderung seines
Dienstbezirkes nach Lublinitz verlegt. Zum gleichen Zeitpunkt werden die öffentliche Zollniederlage in
Landsberg O/S. und das Zollamt 1 Lublinitz aufgehoben. Das Hauptzollamt Lublinitz und das
Zollamt 1 Zawisna im Bezirke des Hauptzollamts Lublinitz haben folgende Abfertigungsbefugnisse:
1. Das Hauptzollamt Lublinitz:
Ausfertigung und Erledigung von Zoll-Branntwein= und Zuckerbegleitscheinen I und II und
Tabakversendungsscheinen I und II; Erledigung von Salzbegleitscheinen I und II; Ausfertigung von
Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs; Abfertigung von Branntwein, der mit Begleit-
schein unter Eisenbahnwagenverschluß oder in Eisenbahnkesselwagen versendet wird; Abfertigung von
Branntwein und von Branntweinfabrikaten, bei denen das gewöhnliche Verfahren der Stärke-
ermittelung anwendbar ist, zur Ausfuhr gegen Abgabenvergütung; vollständige Befugnis im Ubergangs-
abgabenverkehr.
2. Das Zollamt 1 Zawisna:
Ausfertigung und Erledigung von Zoll= und Branntweinbegleitscheinen I und II; Erledigung
von Salzbegleitscheinen I und II; Erledigung von Tabakversendungsscheinen I und Zuckerbegleit-
scheinen I; Abfertigung von Getreide zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein; Abfertigung von Branntwein
und von Branntweinfabrikaten, bei denen das gewöhnliche Verfahren der Stärkeermittelung anwendbar
ist, zur Ausfuhr gegen Abgabenvergütung und Bescheinigung des Ausganges dieser Waren; vollständige
Befugnis im Ubergangsabgabenverkehr.
Das Zollamt 1 Mohrungen im Bezirke des Hauptzollamts Braunsberg ist in ein Zollamt II
umgewandelt worden.
Es ist erteilt:
dem Zollamt I Mörs im Bezirke des Hauptzollamts Wesel die Befugnis zur Erledigung von
Zollbegleitscheinen I über Wein;
dem Zollamt 1 Rheydt im Bezirke des Hauptzollamts Neuß die Befugnis zur Erledigung von
Zollbegleitscheinen 1 über die im Veredelungsverkehr für die Firma W. Elschenbroich Söhne in
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