Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

  
* zu kaufen wird gesucht Soeben ist erschienen: 
für das Deutsche Reich, 
Jahrgang 23—32, 1895 — 1904. 
Zentralkiatt Gesetzgebungdes Muslandesüberden Verkelrnit Vein 
Nach amtlichen Quellen bearbeitet und zusammengestellt von 
Offerten erbeten unter L. M. 122Preis 7 Mark Dr. Adolf Günther 
an Rudolf Mosse, Leipzig 
  
  
  
  
Regierungsrat, Mitglied des Kaiserl. Gesundheitsamtes 
Die Kenntnis der Gesetzgebung des Auslandes über den Verkehr mit Wein ist für die mit dem Voll- 
zuge des Weingesetzes betrauten Stellen und für die Beurteilung ausländischer Erzeugnisse des Weinbaus 
unerläßlich. Aus diesem Gesichtspunkte ist die obige Ausgabe in amtlichem Auftrage entstanden. 
Carl Heymanns Verlag in Berlin W 8, Mauerstraße 43.44 
  
  
  
  
#Tarl Heymanns Verlag in Berlin W 8,. Mauerstraße 43.44 
Preis 16 M., geb. 18 M. 
Kommentar zum Krankenversicherungs-Gesetz 
mit dem 
Pilfskassengesetz und den Ausführungsbestimmungen 
Erläutert von 
Dr. Franz Boffmann 
Geh. Ober-Regierungsrat und vortragender Rat im Ministerium für Handel und Gewerbe 
Porto 50 Pf. 
Seitdem der Woedtke'sche Kommentar zum Krankenversicherungsgesetz trotz wiederholter Gesetzesänderungen nicht wieder 
aufgelegt worden ist, hat sich allenthalben, insbesondere auch in den Kreisen der Verwaltungsbehörden, das Bedürfnis nach 
einer eingehenden Erläuterung des Krankenversicherungsgesetzes aus der Feder eines höheren Verwaltungsbeamten, der bei 
der Vorbereitung und Ausführung des Gesetzes in der Zentralinstanz mitzuwirken berufen ist, geltend gemacht. 
Der Verlag hat geglaubt, hierfür keine geeignetere Persönlichkeit als den Verfasser der obigen Ausgabe gewinnen zu 
können, der während mehr als 16 Jahren als Referent für die Angelegenheiten der Arbeiterversicherung im Preußischen 
Ministerium für Handel und Gewerbe auch an der Ausführung des KVG. hervorragenden Anteil genommen hat und dessen 
Textausgabe dieses Gesetzes in wenigen Jahren nicht weniger als sechs Auflagen erlebte. 
Nicht nur die Ergebnisse der Rechtsprechung, sondern auch die außerordentlich umfangreiche Literatur hat der Verfasser 
berücksichtigt und zu allen Streitfragen eingehend Stellung genommen; ebenso wurden zahllose unveröffentlichte Erlasse und 
Entscheidungen des Ministers verwertet. 
  
  
  
  
  
  
Das „Ministerialblatt der Handels- und Gewerbe-Ver- 
waltung“ schreibt in seiner No. 16 vom 4. Juli 1910 über die 
„Zeitschrift für Vohnungswesen“ 
„Unter ständiger Mitarbeit einer Anzahl auf dem Gebiete des Wobnungswesens besonders 
sachverständiger und anerkannter Persönlichkeiten wird in Carl Heymanns Verlag in Berlin W 8, 
Mauerstraße 43.44, von Professor Dr. H. Albrecht die „Zeitschrift für Wohnungswesen“ bheraus- 
gegeben, die sich eine Besserung der herrschenden Zustände im Wohnwesen vor allem durch 
die Förderung der gemelnnützigen Bautätigkeit, der kommunalen Wohnungs- und Bodenpolitik, 
einer sachgemäßen Wohnungsbeaufsichtigung und des Bauordaungswesens zur Aufgabe gestellt 
hat. Die Zeitschrift, die zweimal wonatlich zum Bezugespreise von balbjährlich 4 M., postfrei 
4 50 M., erscheint, und zugleich das Organ der in Preoßen zur Förderung des Arbeiter- und 
Kleinwohnungswesens gegründeten größeren Vereiniaungen sowie verschiedener Baugenossenschafts- 
verbände ist, verfolgt fortlaufend alle in das von ihl vertretene Interessengebiet einschlagenden 
Fragen und bietet insbesondere für die Verbesserung des Arbeiter wohnungswesens reiche An- 
regung und Belehrung.“ 
Am Schlusse dieser Mitteilung werden die Regierungspräsi- 
denten ersucht, die nachgeordneten Behörden und namentlich die 
Gemeindeverwaltungen auf die Zeitschrift hinzuweisen und ihnen 
den Bezug zu empfehlen. 
  
  
  
  
  
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld, Hofbuchdrucker, in Berlin. 
  
 
	        
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