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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Vostanstalten und Buchhandlungen.
XXXVIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 14. Oktober 1910. Nr. 45.
Juhalt: 1. Konsulatwesen: Ermächtigung zur Vornahme 4. Zoll= und Steuerwesen: Prüfung ivon PBeleuchtungs-
von Zivilstandshandlungen Seite 533 mitteln im Sinne der Leuchtmittelsteuer-Ausführungs-
2. Maß= und zwewichtewesen- Zulassung eines Systems bestimmungen 536
von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung .
3. Bankwesen: Stalus der deutschen Noͤtenbanken Ende 5. orenbiesen- Ausweisung von Ausländern aus dem
September 1910 684 gebieettet.
1. Kon sulatwesen.
Dem bei dem Kaiserlichen Konsulat in Tientsin beschäftigten Vizekonsul Freiherrn Grote ist auf
Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Fe-
bruar 1875 die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Konsuls bürgerlich gültige Ehe-
schließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen einschließlich der unter deutschem Schutze
befindlichen Schweizer vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu
beurkunden.
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2. Maß= und Gewichtswesen.
Bekanntmachung.
6 Auf Grund des § 10 des Gesetzes vom 1. Juni 1898, betreffend die elektrischen Maßeinheiten,
ist das folgende System von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung durch die Elektrischen Prüfämter
im Deutschen Reiche zugelassen und ihm das beigesetzte Systemzeichen zuerteilt worden:
Zu Induktionszähler für einphasigen Wechselstrom, Form LIa und für Drehstrom
mit gleichbelasteten Zweigen, Form L Ma und L 0 a, der Allgemeinen Elek-
trizitätsgesellschaft in Berlin.
Eine Beschreibung wird in der Elektrotechnischen Zeitschrift veröffentlicht, von deren Verla
(Jul. Springer in Berlin N 24, Monbijouplatz 3) Sonderabdrucke bezogen werden können. l
Charlottenburg, den 28. September 1910.
Der Präsident der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt.
E. Warburg.
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