Ferner hat der Bundesrat beschlossen:
Die Bestimmungen über die Feststellung der Reinheit von Baumöl (Anleitung für
die Zollabfertigung Teil III 20) erhalten unter Ziffer 2 Abs. 4 folgenden Zusatz:
" Die Kosten der Nachuntersuchung einschließlich der Versendung von Proben hat der
Verfügungsberechtigte zu tragen, sofern die Untersuchung zu seinen Ungunsten ausfällt.
In den Bestimmungen über die Anwendung der vertragsmäßigen Zollsätze für
Gerbstoffauszüge (Anleitung für die Zollabfertigung Teil III 103a) erhält im § 5 Abs. 2 der letzte
Satz folgende Fassung: -
Die Kosten der Nachuntersuchung einschließlich der Versendung der Proben hat der
Verfügungsberechtigte zu tragen, falls die Untersuchung zu seinen Ungunsten ausfällt.
Berlin, den 15. Februar 1910.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Kühn.
5. Polizeiwesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
6 Name und Stand Alter und Heimat Behörde, welche die Datum
0 isr Grund Ausweisung Aus
usweisungs-
3 der Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. * Ghassen
GErt # ·
1 2 l 8 b 6
a) Auf Grund des § 39 des Strafgesetzbuchs.
1 Friedrich Dejan, geboren am 17.April 1882 zu Tetschen, einfacher Diebstahl im Stadtmagistrat Nürn-ö. Januar
Schuhmacher, Böhmen, österreichischer Staats= Rückfall in vierzehn berg, Bayern, 1910.
angehöriger, JFällen, Urkunden-
fälschung und Bann-
bruch (4Jahre Zucht-
1
haus und 8 Tage
# Haft, laut Erkennt-
nis vom 18. Ja-
# nuar 1900),
b) Auf Grund des 5 1814 in Verbindung mit § 362 des Strafgesetzbuchs.
2 Franz Sageder, geboren am 13. Juni 1887 zu St.]Zuhälterei (3 Monate Königlich Preußischer 19. Januar
Kellner, Aegidi, Bezirk Schärding, Oberöster-Gefängnis, laut Er= Regtierungspräsident zu! 1910.
· ’reich, ortsangehörig gbendaselbst kenntnis vom 26. Ok-
Königsberg, 1
österreichischer Staatsangehöriger, tober 1909), «
c)AufGrunddes§362desStrafgesetzbuchs.
31JohannBogncr,geborena1116.Januar1852zu Pinke, Betteln, Königlich Preußischer 17. Januar
Arbeiter, Bezirk Littau, Mähren, österreichischer Regierungspräsident zu 1910.
l Staatsangehöriger, Frankfurt a. O.,