Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

  
—— 
— n — 
Im Kalendermonat 
zur steuerfreien 
Verwendung abgelassen 
  
  
geführte oder in Ausfuhrlager 
(Bfr. O. &§ 58) aufgenommene 
  
Branntweinsteuer-Vergütungs- Am Schlusse des neben- 
scheine ausgefertigt über aus= bezeichneten Kalender- 
monats sind in den Lagern 
  
  
  
  
erzeugt Mengen von und Reinigungsanstalten Bemerkungen 
% im darunter rohem und Branntwei- unter amtlicher Uber- 
vollständig gereinigtem #½ Patenge wachung verblieben 
ganzen vergällt Branntwein unter b bis h) . " 
Hektoliter Alkohol 
1 2 4 l 5 6 7 
  
V3 
  
l " 
  
  
  
  
An Verbrauchsabgabe sind im abgelaufenen Rechnungsmonat in den Einnahmebüchern angeschrieben: 
a) nach dem Satze von 0,34 & für das Liter Alkohol 
b) - - 
F0) # "ö — 
Die versteuerte Alkoholmenge berechnet sich hiernach 
  
zu a) hIl A., 
zu b) , 
zu ch)h)h) , -, 
zusammen hl A 
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1,05 -ö - - :vö“ tb“ 
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auf: 
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