— 41 —
Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Vostanstalten und Guchhandlungen.
Berlin, Montag, den 21. Februar 1910. Nr. 8.
Inhalt. Finanzwesen: Bekanntmachung, beireffend' den Unmtausch der r Schuldverschreibungen der 6 L russischen ersten
Staats-Prämienauleihe von 1864 Seite 41
Finauzwesen.
Bekanntmachung,
betreffend den Umtausch der Schuldverschreibungen der 5% russischen ersten Staats-
Prämienanleihe von 1864.
Von seiten der Russischen Regierung werden die Schuldverschreibungen der russischen ersten
Staats-Prämienauleihe von 1864, deren Zinsscheine abgelaufen sind, eingezogen und gegen nene, die
gleichen Serien= und Stücknunmern tragende Schuldtitel umgetauscht. Mit Rücksicht hicrauf hat der
Bundesrat genehmigt, daß diejenigen neuen Stücke der bezeichneten Prämienanleihe, welche an Stelle
eingezogener, mit der Umlaufsbescheinigung des Reichsschatzamts (Bundesratsbeschluß vom 25. Jannar
1895 — Zentralblatt für das Deutsche Reich Seite 27 —) versehener Schuldverschreibungen ausge-
geben werden, durch Aufdruck einer besonderen Bescheinigung und des Kontrollstempels für Prämien=
anleihen (Bundesratsbeschluß vom 19. März 1908 — Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 147 bis
153 —) als in Deutschland umlaufsfähig anerkannt werden, sofern die Nummern in der im Reichs-
schatzamt vorhandenen Liste der mit der Bescheinigung der Umlaufsfähigkeit versehenen Lose der vor-
genannten Anleihe aufgeführt sind.
Mit der Vermittelung des Umtansches für Deutschland ist von der Kaiserlich Russischen
Regierung das Vankhaus Mendelssohn & Co. in Berlin betraut worden, das die zum Umtausch ein-
8