Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

7. Medizinal- und Veterinärwesen. 
Deutsch-Belgisches Abkommen, betreffend die Bekämpfung der Tollmut der Hunde 
in den Grenzbezirken. 
Die Kaiserlich Deutsche Regierung und die Königlich Belgische Regierung haben durch Noten 
d. d. Berlin, den 30. September und 23. Oktober 1910 das folgende Abkommen über die Bekämpfung 
der Tollwut der Hunde in den Grenzbezirken vereinbart: 
1. Sobald in einer preußischen Gemeinde, welche an der Grenze oder weniger als zehn 
Kilometer entfernt von der Grenze des Königreichs Belgien gelegen ist, ein Fall oder 
ein Verdachtsfall von Hundetollwut festgestellt wird, soll der Bürgermeister dieser Gemeinde 
hiervon den Bürgermeister jeder belgischen Gemeinde benachrichtigen, welche weniger als 
zehn Kilometer von der Grenze seiner Gemeinde entfernt ist. "· 
Sobald in einer belgischen Gemeinde, welche an der Grenze oder weniger als zehn 
Kilometer entfernt von der Grenze des Königreichs Preußen gelegen ist, ein Fall oder 
ein Verdachtsfall von Hundetollwut festgestellt wird, soll der Bürgermeister dieser Gemeinde 
hiervon den Bürgermeister jeder preußischen Gemeinde benachrichtigen, welche weniger 
als zehn Kilometer von der Grenze seiner Gemeinde entfernt ist. 
Die unter 1. und 2. bezeichneten Entfernungen werden in gerader Linie berechnet. 
Dieses Abkommen tritt am 1. November 1910 in Kraft. 
  
8. Polizeiwesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
  
  
* Name und Stand Alter und Heimat Behörde, welche die Datum 
E 5 Brund Aus weisung Aubne nge— 
" der Ausgewiesenen der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1 2 J. 3 4 5 6 
a) Auf Grund des § 39 des Strafgesetzbuchs. 
1 Harry Fitzgibbon, geboren am 30. Januar 1879 (1880) schwerer Diebstahl Königlich Preußischer 23. November 
10 
  
zu Boston, Vereinigte Staaten von 
Amerika, amerikanischer Staatsange- 
höriger, 
Alice Amalie Jaku- 
bow, Kranken- 
tau, Gouvernement Kurland, Ruß- 
pflegerin, 
land, russische Staatsangehörige, 
  
geboren am 24. Januar 1877 zu Mi- 
und gefährliche 
Körperverletzung 
(4 Jahre 10 Monate 
Zuchthaus, Erkennt- 
nisse vom 6. Februar 
1906 und 22. Ok- 
tober 1906), 
Diebstahl im Rückfall 
in 9 Fällen und Un- 
terschlagung (3 Jah- 
  
re Zuchthaus, laut 
Erkenntnis vom 
31. Januar 1908), 
  
Regierungspräsident zu 
Lüneburg, 
Polizeibehörde zu Ham- 
burg, 
  
1910. 
30. November 
1910. 
106
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.