Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

  
Bezeichnung 
der 
Eisenbahn. 
mnit Militäranwärtern usw. 
  
Bezeichnung der 
Stellen, welche vorzugsweise 
zu besetzen sind. 
  
Altersgrenze, 
bis zu welcher 
Militär- 
anwärter usw. 
berücksichtigt 
werden 
müssen. 
  
Bezeichnung der Behörde, 
an welche die Bewerbungen 
zu richten sind, soweit nicht 
in den Vakanzanmeldungen 
andere Anstellungsbehörden 
ausdrücklich bezeichnet 
werden. 
  
Bemerkungen. 
  
1. Nebenbahnen der Süddeutschen 
Eisenbahngesellschaft: 
a) Darmstädter Dampfftraßen= 
bahnen, 
b) Frei-Weinheim - Jugenheim- 
Partenheim (Selztalbahn), 
c) Hetzbach -Beerfelden, 
d) Mainzer Vorortbahnen, 
e) Elektrische Schmalspurbahn 
von Mainz nach Wiesbaden 
und nach Schierstein (für die 
hessische Strecke), 
)sMannheim - Weinheim Hei- 
delberg - Mannheimer Eisen- 
bahn (für die hessische Strecke), 
2) Reinheim-Reichelsheim, 
h) Osthofen-Westhofen, 
i) Sprendlingen-Fürfeld, 
k) Worms-Offstein-Landesgrenze, 
2. Butzbach-Licher Eisenbahn. 
3. Elektrische Nebenbahn Bingen 
Büdesheim-Dietersheim und Bin- 
gen-Bingerbrück. 
  
V. Grohherzogtum Hessen. 
Mittlere, Kanzlei= und Unter- 
beamte. 
Wie zu a. 
Wie zu a. 
Wie zu a. 
Wie zu a. 
Wie zu 
Wie zu 
Wie zu 
Wie zu 
Wie zu 
Wie zu 
Wie zu 
1 A.P% 
  
— 
  
40 Jahre 
40 
40 
  
Direktion der Süddeutschen 
Eisenbahngesellschaft in 
Darmstadt. 
  
Vorstand der Butzbach-Licher 
Eisenbahn-Aktiengesellschaft 
in Butzbach. 
Vorstand der Aktiengesell- 
schaft „Binger Neben- 
bahnen“ zu Bingen. 
VI. Großherzogtum Mercklenburg-Schwerin. 
1. Boizenburger Stadt= und 
Hafenbahn. 
2. Kremmen - Neuruppin - Witt- 
stocker Eisenbahn (für die in 
den mecklenburg-schwerinschen 
Enklapen Rossow und Netze- 
band belegenen Teile). 
  
Mittlere, Kanzlei= und Unter- 
beamte. · 
Wie zu 1. 
  
37 Jahre. 
Eine Alters— 
renze ist nicht 
Fegssezt. 
Vorstand der Beizenburger 
Stadt= und Hafenbahn in 
Boizenburg (Elbe). 
Direktion der Kremmen-Neu- 
ruppin-Wittstocker Eisen- 
bahngesellschaft in Neu- 
ruppin. 
  
  
  
Bei der Besetzung 
sind die für den 
Staatseisenbahn= 
dienst in dieser 
Beziehung, ins- 
besondere bezüg- 
lich der Ermitte- 
lung der Militär- 
anwärter usw. be- 
stehenden Vor- 
schriften zur An- 
wendung zu brin- 
gen. Dabei soll 
Stellenanwärtern 
bessischer 
Staatsangehörig- 
käit vor allen übri- 
gen der Vorzug 
gegeben werden. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
Bei der Besetzung find 
die für den Staats- 
eisenbahndienst in 
dieser Beziehung, 
insbesondere bezüg- 
lich der Ermittelung 
der Militäranwärter 
usw. bestehenden 
Vorschriften in An- 
wendung zubringen. 
Wie zu 1. 4 
Bet gleicher Befähl- 
gung der Bewerber 
soll innerhalb des 
mecklenburgischen 
Gebiets den Stellen- 
anwärtein meck 
len burgischer 
Staatsangehöri- 
keit, innerhalb des 
prcußischen Gebtets 
denjenigen pren- 
RGischer Staats- 
angehörigkelt vor 
allen übrigen der 
Vorzug gegeben 
werden.
	        
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