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Bezeichnung
der
Eisenbahn.
Bezeichnung der
Stellen, welche vorzugsweise
mit Militäranwärtern usw.
zu besetzen sind.
Altersgrenze,
bis zu welcher
Militär-
anwärter usw.
berücksichtigt
werden
müssen.
Bezeichnung der Behörde,
an welche die Bewerbungen
zu richten sind, soweit nicht
in den Vakanzanmeldungen
andere Anstellungsbehörden
ausdrücklich bezeichnet
werden.
Bemerkungen.
1. Nebenbahn Esperstedt — Oldis-
leben.
2. Weimar-Berka-Blankenhainer
Eisenbahn.
3. Weimar - Rastenberger Eisen-
bahn.
4. Wutha-Ruhlaer Eisenbahn.
Mittlere, Kanzlei= und Unter-
beamtenstellen.
Zugführer, Schaffner (zug-
führende), Weichensteller,
borere Bahn= und andere
Wärter, Wächter.
Zugführer, Bremser, Bahn-
wärter, Wächter.
Betriebspersonal.
40 Jahre.
40
40
Eine Alters-
grenzeist nicht
festgesetzt.
VII. Großherzogtum Sachsen.
Betriebsverwaltung Thürin-
gischer Nebenbahnen in
I Weimar.
VIII. Großherzogtum zuecklenburg-Ftrelit.
1. Mecklenburgische Friedrich
Wilhelm-Eisenbabn.
2. Neubrandenburg-Friedländer
Eisenbahn.
Eutin-Lübecker Eisenbahn.
1
Mittlere, Kanzlei= und Unter-
beamte.
Stationsvorsteher, Stations-
wärter, Zugführer, Güter-
bodenvorarbeiter, Güter-
boden= und Stationsar-
beiter, Weichensteller.
*Eisenbahnassistenten, Eisen-
bahngehilfen, Bahnhofs=
vorsteher, Schaffner, Bahn-
steigschaffner, Weichen-
wärter, Bahnwärter, Loko-
motirputzer, * Zugführer,
*# Packmeister.
37 Jahre.
37
35 Jahre.
Direktion der Mecklenburgi-
schen Friedrich Wilhelm-
Eisenbahngesellschaft in
Neustrelitz.
Betriebsverwaltung der Neu-
brandenburg - Friedländer
Eisenbahn in Berlin,
SW 11, Großbeerenstraße
88.
IX. Großherzogtum Oldenburg.
Direktion der Eutin-Lübecker
Eisenbahngesellschaft in
Lübeck.
Bei der Besetzung
sind die für den
Staatsdienst in
dieser Beziehung,
insbesondere bezug-
lich der Ermitte-
lung der Militär-
anwärter usw. be-
stehenden Vorschrif-
ten zur Anwendung
zu bringen.
Wie zu 1.
Wie zu 1.
Wie zu 1.
Bet der Besetzung
sind die für den
Staatsdlenst in
dieser Beztehung,
insbesondere be.
züglich der Ermit-
telung der Millitär-
anwärter usw. be-
stehenden Vor-
schriften zur An-
wendung zu bringen
Wie zu 1.
*) Zur Hälfte den
Militäranwärtern
vorbehalten.
**) Die Stellen der
Bahnhofsvorsteher,
Zugführer und Pack-
melster sind nur
im Wege des Auf-
rückens und der
Beförderung zu er-
reichen. Das Auf-
rücken und die Be-
förderung erfolgt
ohne Vorzug der
Mitliräranwärter
unter Berücksichti-
gung des Dienst-
alters, der Fähtg-
keiten und Leistun-
gen aller in dem
betreffenden Dienst-
zweig angestellten
oder beschäftigten
Beamten.
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