Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

— 703 
  
  
  
Bezeichnung 
der 
Eisenbahn. 
  
Bezeichnung der 
Stellen, welche vorzugsweise 
mit Militäranwärtern usw. 
zu besetzen sind. 
  
Altersgrenze, 
bis zu welcher 
Militär- 
anwärter usw. 
berücksichtigt 
werden 
müssen. 
  
Bezeichnung der Behörde, 
an welche die Bewerbungen 
zu richten sind, soweit nicht 
in den Vakanzanmeldungen 
andere Anstellungsbehörden 
ausdrücklich bezeichnet 
werden. 
  
Bemerkungen. 
  
1. Nebenbahn Esperstedt — Oldis- 
leben. 
2. Weimar-Berka-Blankenhainer 
Eisenbahn. 
3. Weimar - Rastenberger Eisen- 
bahn. 
4. Wutha-Ruhlaer Eisenbahn. 
  
Mittlere, Kanzlei= und Unter- 
beamtenstellen. 
Zugführer, Schaffner (zug- 
führende), Weichensteller, 
borere Bahn= und andere 
Wärter, Wächter. 
Zugführer, Bremser, Bahn- 
wärter, Wächter. 
Betriebspersonal. 
  
40 Jahre. 
40 
40 
Eine Alters- 
grenzeist nicht 
festgesetzt. 
  
VII. Großherzogtum Sachsen. 
Betriebsverwaltung Thürin- 
gischer Nebenbahnen in 
I Weimar. 
  
VIII. Großherzogtum zuecklenburg-Ftrelit. 
1. Mecklenburgische Friedrich 
Wilhelm-Eisenbabn. 
2. Neubrandenburg-Friedländer 
Eisenbahn. 
Eutin-Lübecker Eisenbahn. 
1 
  
  
Mittlere, Kanzlei= und Unter- 
beamte. 
Stationsvorsteher, Stations- 
wärter, Zugführer, Güter- 
bodenvorarbeiter, Güter- 
boden= und Stationsar- 
beiter, Weichensteller. 
*Eisenbahnassistenten, Eisen- 
bahngehilfen, Bahnhofs= 
vorsteher, Schaffner, Bahn- 
steigschaffner, Weichen- 
wärter, Bahnwärter, Loko- 
motirputzer, * Zugführer, 
*# Packmeister. 
  
  
37 Jahre. 
37 
35 Jahre. 
  
  
Direktion der Mecklenburgi- 
schen Friedrich Wilhelm- 
Eisenbahngesellschaft in 
Neustrelitz. 
Betriebsverwaltung der Neu- 
brandenburg - Friedländer 
Eisenbahn in Berlin, 
SW 11, Großbeerenstraße 
88. 
IX. Großherzogtum Oldenburg. 
Direktion der Eutin-Lübecker 
Eisenbahngesellschaft in 
Lübeck. 
  
  
  
Bei der Besetzung 
sind die für den 
Staatsdienst in 
dieser Beziehung, 
insbesondere bezug- 
lich der Ermitte- 
lung der Militär- 
anwärter usw. be- 
stehenden Vorschrif- 
ten zur Anwendung 
zu bringen. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
Bet der Besetzung 
sind die für den 
Staatsdlenst in 
dieser Beztehung, 
insbesondere be. 
züglich der Ermit- 
telung der Millitär- 
anwärter usw. be- 
stehenden Vor- 
schriften zur An- 
wendung zu bringen 
Wie zu 1. 
*) Zur Hälfte den 
Militäranwärtern 
vorbehalten. 
**) Die Stellen der 
Bahnhofsvorsteher, 
Zugführer und Pack- 
melster sind nur 
im Wege des Auf- 
rückens und der 
Beförderung zu er- 
reichen. Das Auf- 
rücken und die Be- 
förderung erfolgt 
ohne Vorzug der 
Mitliräranwärter 
unter Berücksichti- 
gung des Dienst- 
alters, der Fähtg- 
keiten und Leistun- 
gen aller in dem 
betreffenden Dienst- 
zweig angestellten 
oder beschäftigten 
Beamten. 
1117
	        
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