Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

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Anstalten. 
Zahl der Anstalten überhaupt, t 2. Anstaltspersonal, männlich, weiblich, 
Anstaltspersonal, männlich, weiblich, zusammen, Z. A im engeren Sinne, männlich, 
ahl der Insassen im engeren Sinne, männli weiblich; 
8 heidkg Alastenn ännlich, f) Anstalten für Invaliden= und Alters- 
darunter: versorgunge anstalt 
4% .Zahl der Anstalten, 
a) Apftat für Abherbergung; 2. Anstaltspersonal, männlich, weiblich, 
2. Anstaltspersonal, männlich, weiblich, 3. — im engeren Sinne, männlich, 
8. dughg im engeren Sinne, männlich, 8) Anstalten für öffentliche Armenpflege: 
. k. .. 1. Zahl der Anstalten, 
b) Anfhen, r Landesverteidigung (Heer 2. Anstaltspersonal, männlich, weiblich, 
1. Zahl der Anstalten 3. Insassen im engeren Sinne, männlich, 
2. Anstaltspersonal, männlich, weiblich, weiblich# .. 
3. Insassen im engeren Sinne, männlich, ) Straf und Besserungsanstalten: 
weiblich; 1. Zahl der Anstalten, ** 
Tc) Anstalten für Erziehung und Unterricht: 2. Anstaltspersonal, männlich, webbcich, 
1. Zahl der Anstalten, 3. Insassen im engeren Sinne, männlich, 
2. Anstaltspersonal, männlich, weiblich, woeiblich 
3. Insassen im engeren Sinne, männlich, ) Anstalten für gemischte Zwecke: 
weiblich; 1. Zahl der Anstalten !ê75• 
d) Heil= und Pflegeanstalten: 2. Anstaltspersonal, männlich, weiblich, 
1. Zahl der Anstalten, 3. Insassen im engeren Sinne, männlich, 
2. Anstaltspersonal, männlich, weiblich, weiblich; 
3. Insassen im engeren Sinne, männlich, k) sonstige Anstalten: 
weiblich; 1. Zahl der Anstalten, 
e) Anstalten für religiöse Zwecke (Kirchliche 2. Anstaltspersonal, männlich, weiblich, 
Orden, Vereine): 3. Insassen im engeren Sinne, männlich, 
1. Zahl der Anstalten, weiblich. 
Tabelle IX. 
Religion #. 
Termin: 1. Juli 1912. Die Tabelle ist in folgender territorialer Einteilung aufzustellen: 
Preußen: Provinzen; Bayern: Regierungsbezirke; die anderen Staaten im ganzen. 
Die verschiedenen Religionsbekenntnisse sind wie folgt nachzuweisen: 
I. Christen: 
1. Angehörige des evangelischen Bekenntnisses, 
2. Angehörige des römisch-katholischen Bekenntnisses, 
3. andere Christen. 
II. Israeliten. 
III. Bekenner nichtchristlicher Religionen (ohne Israeliten). 
IV. Personen anderen Bekenntnisses. 
V. Ohne Angabe des Religionsbekenntnisses. 
(Die Zuteilung zu den einzelnen Gruppen ist nach Verständigung des Kaiserlichen Statistischen 
Amtes mit den statistischen Landesämtern vorzunehmen.) 
) Kinder, für welche ein Religionsbekenntnis nicht angegeben ist, sind nach dem ihrer Eltern einzutragen; bei 
Verschiedenheit des Religionsbekenntnisses nach den gesetzlichen Bestimmungen und wo solche nicht vorliegen: Knaben nach 
dem Religionsbekenntnisse des Vaters, Mädchen nach dem der Mutter.
	        
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