Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

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3. Finanzwesen. 
Bekanntmachung. 
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 3. d. M. nachstehenden Beschluß gefaßt: 
Sind aus Anlaß einer stempelfreien Erneuerung von Wertpapieren, aus Anlaß 
einer Verlegung des Geschäftsjahrs oder aus anderer geschäftlicher Veranlassung neue 
Gewinnanteilschein= oder Zinsbogen unter Einziehung von Bogen ausgereicht worden, 
die erst nach dem 31. Juli 1909 abgelaufen sein würden, so sind die neuen Bogen von 
der in Tarifnummer 3 A des Reichsstempelgesetzes vom 15. Juli 1909 angeordneten 
Stempelabgabe freizulassen, falls der Beschluß, aus dessen Veranlassung die neuen 
Bogen ausgegeben worden sind, vor dem 10. Juli 1909 gefaßt worden ist und die 
neuen Bogen den Bezugsberechtigten vor dem 1. August 1909 zur Verfügung gestellt 
worden sind. Umfassen die neuen Bogen Scheine für eine größere Anzahl Jahre, als 
dies bei den alten Bogen der Fall war, und beruht dies auf nach dem 9. Juli 1909 
getroffenen Anordnungen, so ist, soweit dies zutrifft, die Stempelabgabe verhältnismäßig 
zu entrichten. 
Berlin, den 25. Februar 1910. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Kühn. 
  
4. Maß= und Gewichtswesen. 
Behuanntmachung. 
Auf Grund des § 10 des Gesetzes vom 1. Juni 1898, betreffend die elektrischen Maßeinheiten, 
sind die folgenden Systeme von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung durch die Elektrischen Prüfämter 
im Deutschen Reiche zugelassen und ihnen die beigesetzten Systemzeichen zuerteilt worden: 
1. EzInduktionszähler für einphasigen Wechselstrom, Form W k, 
2. Induktionszähler für einphasigen Wechselstrom bei induktionsfreier Belastung, 
Form I 6 und Wé, 
3. Zu lrm Induktionszähler für dreiphasigen Wechselstrom mit gleichbelasteten Zweigen, 
Form T D 8S2, 
4. Zu # Induktionszähler für einphasigen Wechselstrom, Form Cb, 
sämtlich hergestellt von den Isaria-Zähler-Werken A. G. in München. 
Eine Beschreibung wird in der Elektrotechnischen Zeitschrift veröffentlicht, von deren Verlag 
(Jul. Springer in Berlin N 24, Monbijouplatz 3) Sonderabdrucke bezogen werden können. 
Charlottenburg, den 3. Februar 1910. 
Der Präsident der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt. 
Dr. Warburg.
	        
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