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dem Hauptzollamt Liegnitz die Befugnis zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen II
über Wein;
dem Hauptzollamt Lissa die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I über un-
bearbeitete Tabakblätter;
dem Zollamt I Mettmann im Bezirke des Hauptzollamts Elberfeld die Befugnis zur Er-
ledigung von Zollbegleitscheinen I über das für die Firma Fritz Koch in Mettmann eingehende Mehl,
sowie zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen I über die von dieser Firma im Veredelungsverkehr
hergestellten Teigwaren;
der Zollabfertigungsstelle am Bahnhof zu Minden im Bezirke des gleichnamigen Hauptzollamts
die Befugnis zur Abfertigung von zuckerhaltigen Waren, die mit dem Anspruch auf Zuckersteuer-
vergütung ausgeführt werden;
dem Hauptzollamt Oppeln die Befugnis zur Erledigung von Begleitzetteln über Wein und
zur Abfertigung der mit Begleitschein unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Weinsendungen;
dem Zollamt I Rawitsch im Bezirke des Hauptzollamts Lissa die Befugnis zur Erledigung
von Begleitscheinen I über unbearbeitete Tabakblätter;
dem Zollamt I Siegen im Bezirke des Hauptzollamts Iserlohn die Befugnis zur Erledigung
von Begleitscheinen I über inländisches Salz für die Aktiengesellschaft Eichener Walzwerk und Ver-
zinkerei in Creuzthal;
dem Zollamt I Zeitz im Bezirke des Hauptzollamts Naumburg die Befugnis zur Erledigung
von Zollbegleitscheinen I über rohen Kakao in Bohnen, der für die Firma Oehmig-Weidlich daselbst
unter Eisenbahnwagenverschluß eingeht;
dem Zollamt I Weißenfels im Bezirke des Hauptzollamts Naumburg die Befugnis zur Er-
ledigung von Zollbegleitscheinen I über die für die Nolleschen Werke daselbst eingehenden Waren der
Nummern 628 und 895 des Zolltarifs; -"
dem Zollamt I Wittlich im Bezirke des Hauptzollamts Trier die Befugnis zur Erledigung von
Zündwarenbegleitscheinen.
Die Befugnis zur Ausfertigung von Zündwarenbegleitscheinen ist dem Zollamt II Dittersbach
im Bezirke des Hauptzollamts Liebau entzogen und dem Zollamt I Waldenburg im gleichen Haupt-
amtsbezirke beigelegt worden.
Königreich Bayern.
Das Nebenzollamt I Waidhaus im Bezirke des Hauptzollamts Waldsassen ist in ein Neben-
zollamt II umgewandelt worden.
Es ist erteilt:
der Steuerstelle Helmbrechts im Bezirke des Hauptzollamts Hof die Befugnis zur Erledigung von
Zollbegleitscheinen II über unbearbeitete und bearbeitete Tabakblätter; ·
dem Steueramte Reuth im Bezirke des Hauptzollamts Waldsassen die Befugnis zur Erledigung
von Zollbegleitscheinen II; ·
der Steuerstelle Schifferstadt im Bezirke des Hauptzollamts Ludwigshafen a. Rh. die Befugnis
zur Erledigung von Tabakversendungsscheinen II.
Königreich Sachsen.
Es ist erteilt:
die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I über unbearbeitete Tabakblätter dem Zollamt
Döbeln im Bezirke des Hauptzollamts Grimma und dem Nebenzollamt Deutschneudorf im Bezirke des
Hauptzollamts Freiberg; die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen II über unbearbeitete
Tabakblätter den Nebenzollämtern Döhlen und Kreischa im Bezirke des Hauptzollamts Dresden II,
Adorf und Schwarzenberg im Bezirke des Hauptzollamts Eibenstock; die Befugnis zur Erledigung von
Zollbegleitscheinen II über unbearbeitete und bearbeitete Tabakblätter den Nebenzollämtern Marienberg
im Bezirke des Hauptzollamts Annaberg, Aue und Lößnitz im Bezirke des Hauptzollamts Zwickau; die
Befugnis zur Erledigung von Tabakversendungsscheinen II den vorgenannten Nebenzollämtern Marien-
berg, Adorf, Schwarzenberg und Lößnitz;