Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

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dem Hauptzollamt Liegnitz die Befugnis zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen II 
über Wein; 
dem Hauptzollamt Lissa die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I über un- 
bearbeitete Tabakblätter; 
dem Zollamt I Mettmann im Bezirke des Hauptzollamts Elberfeld die Befugnis zur Er- 
ledigung von Zollbegleitscheinen 1 über das für die Firma Fritz Koch in Mettmann eingehende Mehl, 
sowie zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen 1 über die von dieser Firma im Veredelungsverkehr 
hergestellten Teigwaren; 
der Zollabfertigungsstelle am Bahnhof zu Minden im Bezirke des gleichnamigen Hauptzollamts 
die Befugnis zur Abfertigung von zuckerhaltigen Waren, die mit dem Anspruch auf Zuckersteuer- 
vergütung ausgeführt werden; 
dem Hauptzollamt Oppeln die Befugnis zur Erledigung von Begleitzetteln über Wein und 
zur Abfertigung der mit Begleitschein unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Weinsendungen; 
dem Zollamt I Rawitsch im Bezirke des Hauptzollamts Lissa die Befugnis zur Erledigung 
von Begleitscheinen I über unbearbeitete Tabakblätter; 
dem Zollamt 1 Siegen im Bezirke des Hauptzollamts Iserlohn die Befugnis zur Erledigung 
von Begleitscheinen I über inländisches Salz für die Aktiengesellschaft Eichener Walzwerk und Ver- 
zinkerei in Creuzthal; 
dem Zollamt 1 Zeitz im Bezirke des Hauptzollamts Naumburg die Befugnis zur Erledigung 
von Zollbegleitscheinen I über rohen Kakao in Bohnen, der für die Firma Oehmig-Weidlich daselbst 
unter Eisenbahnwagenverschluß eingeht; « . 
dem Zollamt 1 Weißenfels im Bezirke des Hauptzollamts Naumburg die Befugnis zur Er- 
ledigung von Zollbegleitscheinen 1 über die für die Nolleschen Werke daselbst eingehenden Waren der 
Nummern 628 und 895 des Zolltarifs; -" 
dem Zollamt 1 Wittlich im Bezirke des Hauptzollamts Trier die Befugnis zur Erledigung von 
Zündwarenbegleitscheinen. 4 
Die Befugnis zur Ausfertigung von Zündwarenbegleitscheinen ist dem Zollamt II Dittersbach 
im Bezirke des Hauptzollamts Liebau entzogen und dem Zollamt 1 Waldenburg im gleichen Haupt- 
amtsbezirke beigelegt worden. 
Königreich Bayern. 
Das Nebenzollamt I Waidhaus im Bezirke des Hauptzollamts Waldsassen ist in ein Neben- 
zollamt II umgewandelt worden. 
Es ist erteilt: 
der Steuerstelle Helmbrechts im Bezirke des Hauptzollamts Hof die Befugnis zur Erledigung von 
Zollbegleitscheinen II über unbearbeitete und bearbeitete Tabakblätter; · 
dem Steueramte Reuth im Bezirke des Hauptzollamts Waldsassen die Befugnis zur Erledigung 
von Zollbegleitscheinen II; · 
der Steuerstelle Schifferstadt im Bezirke des Hauptzollamts Ludwigshafen a. Rh. die Befugnis 
zur Erledigung von Tabakversendungsscheinen II. 
Königreich Sachsen. 
Es ist erteilt: 
die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen 1 über unbearbeitete Tabakblätter dem Zollamt 
Döbeln im Bezirke des Hauptzollamts Grimma und dem Nebenzollamt Deutschneudorf im Bezirke des 
Hauptzollamts Freiberg; die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen II über unbearbeitete 
Tabakblätter den Nebenzollämtern Döhlen und Kreischa im Bezirke des Hauptzollamts Dresden II, 
Adorf und Schwarzenberg im Bezirke des Hauptzollamts Eibenstock; die Befugnis zur Erledigung von 
Zollbegleitscheinen II über unbearbeitete und bearbeitete Tabakblätter den Nebenzollämtern Marienberg 
im Bezirke des Hauptzollamts Annaberg, Aue und Lößnitz im Bezirke des Hauptzollamts Zwickau; die 
Befugnis zur Erledigung von Tabakversendungsscheinen II den vorgenannten Nebenzollämtern Marien- 
berg, Adorf, Schwarzenberg und Lößnitz;
	        
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