III. Berechnung des jetzigen Veränßerungspreises.
1192. ——-*.-
1. Veräußerungspreis an
2. In Abzug zu bringen sind
nach 88 10, 13 (Lasten, Maschinen, Inventar, Er— 4 ꝙ
b) grien 22 Ziffer 1 nachgewiesene Kosten der Ver-
äußerung iß 22 Zifer 2 k“ 65 zwor ür *
Minderun emä « iffer
0) Ninerhöchftens 15 zusammenhängende) Jahre von
dem Erwerbspreise') Ziffer II, 4 und den Hinzurech-
nungen gemäß Ziffer 5a, b, c, d und e, insgesamt
D( % 3000 2
abzüglich der nachgewiesenen Höchst-
einnahmen von ...-.....·..·
3. ... Bleibt .MA *
4. Hinzuzurechnen sind
a) Entschädigungen für Wertminderung usw. (6 22) 4 83.
b) die vom Erwerber übernommene (§ 24) Wertzuwachs-
steurrrrre. -..........
5. Summe des für die Berechnung maßgebenden Veräußerungspreises -*.6 9.
IV. Berechnung der Steuer.
Veräußerungspreis (III 5) -.
Erwerbspreis (II 6) .......... -.-
Wertzuwachs......·....·......·..... A .
gleich Prozenten des Erwerbspreise: - .
Zuzahlensindgemäߧ28-................·.... % der Wertsteigerung —
Ermäßigung gemäß § 28 Abs. 2 für volle Jahre des für die
Steuerberechnung maßgebenden Zeitraums, jedoch
frühestens seit 1885, und zwar für die Jahre
c bis also volle Jahre
1 vom Hundert. – A
außerdem für Grundstücke, die vor dem 1. Januar 1800
erworben wurden, für jedes volle Jahr des für die
Steuerberechnung maßgebenden Zeitraums vor dem
1. Januar 1911 ½ vom Hundrt — --
bleithuwachssteuer......·................. A 2
)Ist unter Ziffer II, 2a der Wert an « irkli
unt gegeben, so muß hier der wirkliche Erwerbspreis angegeben werden, der
vor lener Zeit bei einem steuerfreien oder steuerpflichtigen Erwerbe gezahlt worden ist. "
g Dieser Betrag ist außerhalb der Berechnung festzustellen.