Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Neununddreißigster Jahrgang. 1911. (39)

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Muster 12. 
(Ausführungsbestimmungen 
§+ 26 Abs. 2). 
Zuwachssteuer-Vollbuch 
d.– 
.......................... in 
für das Rechnungsjahr 19 . 
DiesesBuchenthält................·...-........·......-...-.. Blätter, 
welche von einer mit dem Siegel des Unteræeichneten 
belegten Schmnur durchæogen sind. Geführt von 
........ / den tten 19 (Name) 
(Name) (Dienststellung) 
(Dienststellung) 
  
Anleitung zum Gebrauch. 
1. Die Zuwachssteuer ist nach erfolgter Festsetzung sofort durch Ausfüllung der Spalten 1 bis 5 
und 9 einzutragen; die Spalten 11 bis 13 sind nach Zahlung der Steuer auszufüllen. 
2. Die Herabsetzung des Solls kommt in den Spalten 6 und 7 zur Darstellung. In die Spalte 6 
sind diejenigen Beträge einzutragen, welche lediglich infolge anderweiter Festsetzung der Zuwachs- 
steuer in Abgang kommen. In der Spalte 7 kommen die Beträge zum Ansatz, welche erlassen 
oder niedergeschlagen worden sind. « 
Zwischen den einzelnen laufenden Nummern ist ein entsprechender Raum für etwaige weitere 
Eintragungen in den Spalten 6 und 7 (bei mehrfacher Herabsetzung des Steuersolls) und 
11 bis 13 (bei Teilzahlungen) zu lassen. · 
4. Ein Zugang des Steuersolls infolge anderweiter Festsetzung oder Nacherhebung ist unter beson— 
derer laufender Nummer zu buchen. 
5. Der Anhang dient zum Nachweis der erstatteten (zurückgezahlten) Zuwachssteuerbeträge. Spalte 9 
des Anhanges kann zur Angabe der Stelle benutzt werden, an der die erstatteten Beträge kassen- 
s mäßig in Ausgabe nachgewiesen worden sind. 
" Die Verwendung von Schnur und Siegel ist nicht erforderlich, wenn es sich um festgebundene 
Bücher mit fortlaufenden Blattzahlen handelt. 
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