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A. Erwerbspreis)
1. Wann haben Sie oder Ihre Eltern (Voreltern,
Erblasser) das Grundstück erworben?
2.“) Welcher Preis wurde hierbei vereinbart?
Die diesen Preis nachweisenden Ur-
kunden sind tunlichst beizufügen. Etwa
in dem Preise enthaltene oder außerdem ver-
abredete Nebenleistungen sind nach Art und
Wert anzugeben.
3. Umfaßt der zu 2 angegebene Erwerbspreis Er-
zeugnisse des Grundstücks, Maschinen (§ 10),
Mobiliar, Inventar usw. (§ 13) und wieviel
wurde auf jede Art dieser Gegenstände gerechnet?
4. a) Haben Sie oder Ihre Eltern (Voreltern, Erb-
lasser) die Erwerbskosten ganz oder teilweise
getragen?
b) Wie hoch waren diese einschließlich der orts-
üblichen Vermittelungsgebühr?
Die Frage zu b ist nur zu beantworten
— unter Vorlage der Belege —, wenn die
Erwerbskosten mehr als 4 Prozent des
zu 2 angegebenen Preises unter Abzug des
Betrags zu 3 betragen haben.
5. Wie hoch war der gemeine Wert des Grundstücks
a) zur Zeit des Erwerbes, falls hierfür ein
Preis nicht vereinbart oder nicht mehr zu er-
mitteln ist,
b) am 1. Januar 1885, falls der Erwerbsvor-
gang vor diesem Zeitpunkt liegt?
Die Grundlagen der Wertangabe (Kauf-
preise anderer Grundstücke, die sich zur Ver-
gleichung eignen, Ertragswerte, amtliche
Wertermittelungen)sind möglichst beizufügen.
2. Kommt nicht in Frage, da der Eriverbspreis n
I. Mein Vater hat das Grundstüch am I. Mai 15,
unbebaut er2borben. /.
höher iwwar als der Wert des Grundstüchks
1. Jankar 1885 und da de Zinsvergqiins 4½
unter O Anmerkung a nicht beanspruccht 2od
4. Kommt nicht in Frage, da als Ercerbsweis 7
Wert am I. Jamuar 18686 gilt.
a) —
6) Nach der beiliegenden Zusammeonstellumg un
fiir Grundstiicke in der gleichen Gegend un
den 1. Januor 1886 herum durclischmiisi
LAMA für das qMT geæahlt coorden. Der -
mezrne Wert mesnes Grundstück# am I1. Jamu
1885 r2o#rd au 1 .X / das ꝗm Schadte:
sein.
B. Veräußerungspreis.
1. Wie hoch ist der gegenwärtige Veräußerungs-
preis? ·
Etwa in dem Preise enthaltene oder außer-
dem verabredete Nebenleistungen sind nach
Art und Wert anzugeben.
*) Bei der Veräußerung eines Teilgrundstücks sind die
Fragen zu 2 und 4 für das Gesamtgrundstück zu beantworten
unter Angabe der Größe dieses Grundstücks. Gleichzeitig ist,
wenn Frage 5 nicht beantwortet wird, hierneben anzugeben,
wie hoch Sie den Erwerbswert des jetzt veräußerten Grundstücks
im Verhältnis zum Erwerbspreis des Gesamtgrundstücks schätzen.
**) Die Frage ist nicht zu beantworten, wenn Sie oder
Ihre Eltern (Voreltern, Erblasser) das Grundstück vor dem
1. Januar 1885 erworben hatten, sofern Sie nicht die Zins-
vergünstigung unter C Anmerkung a in Anspruch nehmen.
7. 290 000 JK.