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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
Zu betiehen durch alle Postanstalten und Luchhandlungen.
XXXIX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 16. Juni 1911. Nr. 33.
ubalt: 1. Konsulatwesen: Ermächtigungen zur Vor- Zeugnisse über die Tauglichkeit von militärpflichtigen
7 datt von Zivilstandshandlungen . . . Seite 268 6 Deutschen "4 Marokto ..... .....25'7
2. Bankwesen: Status der deutschen Notenbanken Ende " 0 * und Steuerwesen: Personalveränderung bei den
Mai 1111 . ... 254 atonskontrorlenren * ..... d ..».. 267
3. Finanzwesen: Übersicht der Einnahmen an Zöllen, Ko utin nchn. und ganzungen er Zundwaten-
Steuern und Gebühren für die Zeit vom 1. April 1911 1 g g —
bis zum Schlusse des Monats Mai 1911. . 266 Aus nderungen und Ergänzungen der Zündwarenstener.
4. Marine und Schiffahrt: Betriebsordnung für den Kaiser esführungs estimmungen und der Zündwaren ager.
Wilhelm-seanal.. 7. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausi ändern ##us 5
5. Militärwesen: Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Bolberiwesene Ausweisung von Auslandern aus
1. Koufulatwesen.
Dem bei dem Kaiserlichen Konsulat in Hoihau beschäftigten Dolmetscher a. i. Bragard ist auf
Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar
1875 die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Konsuls bürgerlich gültige Eheschließungen
von Reichsangehörigen und Schutzgenossen einschließlich der unter deutschem Schutze befindlichen
Schweizer vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
DenKatserüchen Konsul von der Heyde in Säo Paulo ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom
Mai 1870 für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen
bon Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu
Der mit der Verwaltung des Kaiserlichen Konsulats in Bahia beauftragten Vizekonsul Schönherr
de auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats und für
auer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen
bent Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu
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