Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Neununddreißigster Jahrgang. 1911. (39)

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Verzeichnis 
der Behörden usw., die hinsichtlich der den Militäranwärtern und den Inhabern des 
Anstellungsscheins im Reichsdienst vorbehaltenen Stellen als Anstellungsbehörden 
anzusehen sind. 
(Siehe § 12 Abs. 2 und Nr. VII der Erläuterungen zu § 12 der Grundsätze für die Besetzung der mittleren, 
Kanzlei= und Unterbeamtenstellen bei den Rerchs- und Staatsbehörden mit Militäranwärtern usw.) 
  
  
Nummer 
des 
Stellen- 
verzeichnisses, 
Anlage F. 
Bezeichnung 
der Behörden, bei denen die 
Stellen vorhanden sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an die die An— 
meldungen zu richten sind. 
— 
Bemerkungen. 
  
J. 
J. 
Lu. II. 
  
Auswärtiges Amt in Berlin. 
Reichs-Justizamt in Berlin. 
Reichsgericht in Leipzig. 
Reichsschatzamt in Berlin. 
Kaiserliche Technische Prüfungsstelle. 
Reichs-Kolonialamt in Berlin. 
Reichs-Eisenbahnamt in Berlin. 
Rechnungshof des Deutschen Reichs 
in Potsdam. 
Reichsamt des Innern in Berlin. 
Kaiserliches Schiffsvermessungsamt, 
Kaiserliches Statistisches Amt, 
Kaiserliche Normal-Eichungskommission, 
Kaiserliches Gesundheitsamt, 
Kaiserliche Biologische Anstalt für Land- 
und Forstwirtschaft, 
Kaiserliches Patentamt, 
Reichs-Versicherungsamt, 
hysikalisch= Lechnische Reichsanstalt, 
aiserliches Kanalamt, 
Kaiserliches Aussichtsamt für Privatver= 
sicherung. 
  
  
Der Staatssekretär des Aus- 
wärtigen Amts in Berlin. 
Der Staatssekretär des Reichs- 
Justizamts in Berlin. 
Der Präsident des Reichs- 
gerichts in Leipzig. 
Der Staatssekretär des Reichs- 
schatzamts in Berlin. 
Der Vorstand der Kaiserlichen 
Technischen Prüfungsstelle. 
Der Staatssekretär des Reichs- 
Kolonialamts in Berlin. 
Der Präsident des Reichs-Eisen- 
bahnamts in Berlin. 
Der Chef-Präsident der Königlich 
Preußischen Oberrechnungs- 
kammer in Potsdam. 
Der Staatssekretär des Innern 
in Berlin. 
Die Vorsteher dieser Behörden. 
  
Die Kanzleibeamten 
des Reichs-Kolo- 
nialamts ergänzen 
sich aus den etats- 
mäßigen Kanzlei-= 
beamten der den 
Zentralbehürden 
nachteordneten Be- 
ör 
Die Kanzlelbeamten 
des Reichsamts des 
Innern ergänzen 
sich aus den etats- 
mäßigen Kanzlei- 
beamten der dem 
Reichsamt des 
Innern nachgeord- 
neten Amter.
	        
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