Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Neununddreißigster Jahrgang. 1911. (39)

Der 
Allgemeine Bezeichn d wachssteuerämt 
gem zeichnung der Zuwachssteuerämter Bezeichnung 
  
  
I. 1 2. 
Königreich 
In den Städten mit revidierter Städteordnung die! Generalzolldirektion. 
Stadträte; in den übrigen Städten und in den 
Landgemeinden der Bürgermeister oder der 
Gemeindevorstand, dem die Geschäfte des 
Zuwachssteueramts vom Finanzministerium 
widerruflich übertragen sind; sonst und ebenso 
für die selbständigen Gutsbezirke die Haupt- 
zollämter Dresden II, Leipzig II, Chemnitz, 
Plauen, Bautzen, Zittau, Zwickau. 
  
Königreich 
Die Bezirkssteuerämter (Kameralämter und Haupt-teuerkollegium, Abteilung für direkte Steuern. 
steueramt Stuttgart). 
  
Großherzogtum 
In den Städten Mannheim, Heidelberg, Karls-] Zoll= und Steuerdirektion. 
ruhe, Pforzheim, Baden, Freiburg, Konstanz, 
Bruchsal, Durlach und Weinheim, in denen 
das Grundbuchamt als Gemeindeamt errichtet 
ist, die 
Grundbuchämter:; 
im übrigen die Bezirkssteuerbehörden (Finanz- 
oder Hauptsteuerämter). 
Großherzogtum 
Die Finanzämter. Ministerium der Finanzen, Abteilung für Steuer- 
· wesen. 
Großherzogtum 
Die Hauptzollämter. Oberzolldirektion. 
Großherzogtum 
Das Erbschafts= und Zuwachssteueramt in Weimar.]Oberzolldirektion für den Thüringischen Zoll= und 
Steuerverein (für das Amt Allstedt und 
Oldisleben und für den Bezirk des Vorder- 
gerichts Ostheim der Großherzogliche General-= 
zolldirektor in Erfurt). 
Großherzogtum 
Die Hauptzollämter Neubrandenburg und WismarOberzolldirektion. 
als Zuwachssteuerämter.
	        
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