Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierzigster Jahrgang. 1912. (40)

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Der Zundesrat hat in seiner Sitzung vom 25. April 1912 beschlossen, 
den im Bezirke der Oberzolldirektion zu Cassel gelegenen Ort Eltville sowie den im Bezirke 
der Oberzolldirektion zu Münster gelegenen Ort Iserlohn in das Verzeichnis der Orte auf- 
zunehmen, an denen sich gemäß §§ 1, 2 der Weinzollordnung zuständige Zollstellen be- 
finden (Zentralblatt für 1909 S. 783 ff, S. 1357/8 und für 1911 S. 244), und zwar ohne 
ein beigefügtes Sternchen. · 
  
Der Bundesrat hat in der Sitzung am 25. April d. J. beschlossen: 
Im § 8 der Post-Zollordnung erhält der zweite Absatz folgenden Zusatz: 
Nach Bestimmung der Zolldirektivbehörden kann im Einverständnisse mit der Post- 
verwaltung in gleicher Weise auch bei Sendungen nach Orten mit Zollstellen verfahren 
werden. 
Berlin, den 11. Mai 1912. . 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Menschel. 
  
Der Bundesrat hat in der Sitzung am 25. April d. J. beschlossen: 
Gemäß § 5 der Veredelungsordnung wird anerkannt, daß für die Zulassung eines 
zollfreien Veredelungsverkehrs mit inländischem gebleichten Baumwollengarn der Tarif- 
nummern 442 und 443 zur Herstellung von Läufern und anderen Decken (sogenannten 
Teneriffaarbeiten) der Tarifnummern 464 und 519 auf den Kanarischen Inseln die Voraus- 
setzungen des § 3 der Veredelungsordnung vorliegen. 
  
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und Steuoerstellen. 
  
Königreich Preußen. 
In Hoßenbach a. d. Saar im Bezirke des Hauptzollamts Saarbrücken ist eine selbständige 
Zollabfertigungsstelle unter der Bezeichnung „Zollabfertigungsstelle Hoßenbach a. d. Saar“ und in 
Oberhausen im Bezirke des Hauptzollamts Essen eine selbständige Zollabfertigungsstelle unter der Be- 
zeichnung „Zollabfertigungsstelle Gutehoffnungshütte Oberhausen“ errichtet worden. Beide Stellen 
haben die Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen I, beschränkt auf den 
Veredelungsverkehr mit Brucheisen. ’- · 
DasZollamtlINiedermendigimBezirkedesHauptzollamtsCoblenzistaufgehobenworden. 
Die Zollämter I Dammerbruch im Bezirke des Hauptzollamts Kaldenkirchen, Koberwitz im 
Bezirke des Hauptzollamts Breslau Süd und Lütjenburg im Bezirke des Hauptzollamts Neustadt i. H. 
sind in Zollämter II, das Zollamt II Goldberg im Bezirke des Hauptzollamts Liegnitz ist in ein 
Zollamt 1 umgewandelt worden. 
", Das Zollamt 1 Hagen (Westfalen) Stadt führt fortan die Bezeichnung Zollamt 1 Hagen (Westf.) 
zeierstaße iund das Zollamt I Hagen (Westf.) Bahnhof die Bezeichnung Zollamt I Hagen (Westf.) 
Büterbahnhof. " - 
»«· Mit dem Hauptzollamt Erfurt ist eine Zuckersteuerstelle, mit dem Zollamt II Schleusingen im 
Bezirke dieses Hauptamts eine Zündwarenabfertigungsstelle in Lichtenau-Engelau verbunden. 
Deie Zollabfertigungsstelle am Bahnhof Solingen Süd im Bezirke des Hauptzollamts Düssel- 
dorf ist keine selbständige Amtsstelle (daher im Teil I des Amterverzeichnisses zu streichen). Die dieser 
- Befugnisse gemäß §§ 1 und 2 der Weinzollordnung gehen auf das Zollamt I 
n über. 
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