Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierzigster Jahrgang. 1912. (40)

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Freie Hansestadt Bremen. 
Die Zollabfertigungsstelle Zollausschluß I im Bezirke des Hauptzollamts Bremen Bindwams 
ist in zwei Zollabfertigungsstellen geteilt worden, die die Bezeichnungen „Zollabfertigungsstelle Zoll- 
ausschluß 1 Ost“ und „Zollabfertigungsstelle Zollausschluß 1 West“ führen. Den neuen Zollabfertigungs- 
stellen sind die gleichen Befugnisse beigelegt worden wie der bisherigen Zollabfertigungsstelle Zoll- 
ausschluß 1 mit der Einschränkung, daß die Zollabfertigungsstelle Zollausschluß 1 West nur als Einlaß- 
stelle für ausländisches Fleisch zugelassen wird. "„ 
Elsaß-Lothringen. 
Dem Zollamt 1 Fentsch im Bezirke des Hauptzollamts Diedenhofen sind die Befugnisse 9, 10 
und 66 beigelegt worden. 
  
Der Nachtrag zum Amterverzeichnis ist wie folgt zu berichtigen: 
Bei Apenrade (S. 11), Bremerhaven (S. 18) und Geestemünde (S. 37) ist in Spalte 6 zu 
—W“ „In . . . . . . sind gemischte Transitlager ohne amtlichen Mitverschluß für Bau= und Nutz- 
olz zulässig“ 
bei Asch i. Böhmen (S. 11) und Haidmühle (S. 42) ist in Spalte 5 die Befugnis zur Ein- 
gangsabfertigung der zur Kategorie der Rebe nicht gehörigen Pflänzlinge zuzufügen; 
bei Groß Mochbern (S. 40) ist in Spalte 5 zuzufügen die Befugnis zur Ausfertigung und 
Erledigung von Zuckerbegleitscheinen I und II; 
bei Habelschwerdt (S. 42) muß es in Spalte 3 statt „Mittenwalde“ heißen: „Mittelwalde“"; 
bei Hamburg, Zollabfertigungsstelle Vorsetzen (S. 42) ist die Begleitscheinbefugnis für inländischen 
Tabak zu ändern in „Erledigung von Begleitscheinen I und II/; 
bei Leipzig, Zollamt am Dresdner Bahnhof (S. 58) ist in Spalte 2 ersichtlich zu machen, daß 
mit der Stelle eine allgemeine öffentliche Niederlage verbunden ist; 
bei Siegen (S. 87) bezieht sich der zweite Absatz in Spalte 6 nicht auf die Ausfertigung, 
sondern auf die Erledigung von Zollbegleitscheinen 1; 
bei Stadtremda (S. 89) ist in Spalte 3 statt „Meiningen“ zu setzen: „Weimar“:; 
bei Thorn (S. 92) ist die Dienstbezeichnung in Spalte 2 „Z.A. I Bhf.“; 
bei Uberlingen (S. 94) ist in Spalte 5 die Befugnis zum Einlaß und zur Untersuchung von 
Wein, Traubenmost und Traubenmaische hinzuzufügen. 
  
5. Poli zeiwese n. 
  
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
7 
S Name und Stand Alter und Heimat Grund Behörde, welche die Datum 
2 * Ausweisung des 
» der Bestrafung. Ausweisungs- 
der Ausgewiesenen. beschlossen hat. beschlusses. 
1 2 3 4 b 6 
  
  
  
  
a) Auf Grund des § 39 des Strafgesetzbuchs. 
geboren am 24. Juni 1868 zu Glem-sversuchter einfacher Stadtmagistrat Strau= 13. Mai 1912. 
bowice, Bezirk Wadowice, Galizien, Diebstahl im Rück- bing, Bayern, 
österreichischer Staatsangehöriger, fall (1 Jahr 6 Mo- 
1 Johann Wandor, 
Gütler und 
Krämer, 
nate Zuchthaus, laut 
Erkenntnis vom 11. 
November 1910), 
 
	        
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