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Freie Hansestadt Bremen.
Die Zollabfertigungsstelle Zollausschluß I im Bezirke des Hauptzollamts Bremen Bindwams
ist in zwei Zollabfertigungsstellen geteilt worden, die die Bezeichnungen „Zollabfertigungsstelle Zoll-
ausschluß 1 Ost“ und „Zollabfertigungsstelle Zollausschluß 1 West“ führen. Den neuen Zollabfertigungs-
stellen sind die gleichen Befugnisse beigelegt worden wie der bisherigen Zollabfertigungsstelle Zoll-
ausschluß 1 mit der Einschränkung, daß die Zollabfertigungsstelle Zollausschluß 1 West nur als Einlaß-
stelle für ausländisches Fleisch zugelassen wird. "„
Elsaß-Lothringen.
Dem Zollamt 1 Fentsch im Bezirke des Hauptzollamts Diedenhofen sind die Befugnisse 9, 10
und 66 beigelegt worden.
Der Nachtrag zum Amterverzeichnis ist wie folgt zu berichtigen:
Bei Apenrade (S. 11), Bremerhaven (S. 18) und Geestemünde (S. 37) ist in Spalte 6 zu
—W“ „In . . . . . . sind gemischte Transitlager ohne amtlichen Mitverschluß für Bau= und Nutz-
olz zulässig“
bei Asch i. Böhmen (S. 11) und Haidmühle (S. 42) ist in Spalte 5 die Befugnis zur Ein-
gangsabfertigung der zur Kategorie der Rebe nicht gehörigen Pflänzlinge zuzufügen;
bei Groß Mochbern (S. 40) ist in Spalte 5 zuzufügen die Befugnis zur Ausfertigung und
Erledigung von Zuckerbegleitscheinen I und II;
bei Habelschwerdt (S. 42) muß es in Spalte 3 statt „Mittenwalde“ heißen: „Mittelwalde“";
bei Hamburg, Zollabfertigungsstelle Vorsetzen (S. 42) ist die Begleitscheinbefugnis für inländischen
Tabak zu ändern in „Erledigung von Begleitscheinen I und II/;
bei Leipzig, Zollamt am Dresdner Bahnhof (S. 58) ist in Spalte 2 ersichtlich zu machen, daß
mit der Stelle eine allgemeine öffentliche Niederlage verbunden ist;
bei Siegen (S. 87) bezieht sich der zweite Absatz in Spalte 6 nicht auf die Ausfertigung,
sondern auf die Erledigung von Zollbegleitscheinen 1;
bei Stadtremda (S. 89) ist in Spalte 3 statt „Meiningen“ zu setzen: „Weimar“:;
bei Thorn (S. 92) ist die Dienstbezeichnung in Spalte 2 „Z.A. I Bhf.“;
bei Uberlingen (S. 94) ist in Spalte 5 die Befugnis zum Einlaß und zur Untersuchung von
Wein, Traubenmost und Traubenmaische hinzuzufügen.
5. Poli zeiwese n.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
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S Name und Stand Alter und Heimat Grund Behörde, welche die Datum
2 * Ausweisung des
» der Bestrafung. Ausweisungs-
der Ausgewiesenen. beschlossen hat. beschlusses.
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a) Auf Grund des § 39 des Strafgesetzbuchs.
geboren am 24. Juni 1868 zu Glem-sversuchter einfacher Stadtmagistrat Strau= 13. Mai 1912.
bowice, Bezirk Wadowice, Galizien, Diebstahl im Rück- bing, Bayern,
österreichischer Staatsangehöriger, fall (1 Jahr 6 Mo-
1 Johann Wandor,
Gütler und
Krämer,
nate Zuchthaus, laut
Erkenntnis vom 11.
November 1910),