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5. Post= und Telegraphenwesen.
Anderung der Anmeisung für den Funkentelegraphendienst.
Die „Anweisung für den Funkentelegraphendienst“ vom 12. August 1909 (Zentralblatt für das
Deutsche Reich 1909 S. 753 ff.) wird, wie folgt, geändert:
1. In §8 5 unter 1. ist nachzutragen:
Den Bordstationen ist der Gebrauch der funkentelegraphischen Sendeapparate
imerhalb deutscher Häfen nur mit schriftlicher Genehmigung des Reichs-Postamts
gestattet.
2. In § 42 unter 2. ist am Schlusse des Abs. 3 hinzuzufügen:
Die Bordstationen auf den deutschen Kriegsschiffen der ostasiatischen Station
liefern das Telegrammaterial an das Postamt in Tsingtau ab.
Berlin, den 9. Juli 1912.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Kraetke.
6. Polizeiwesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
9 Name und Stand *1 Alter und Heimat 6 Grund Behörde, welche die daum
2 Ausweisung e
* der A der Bestrafung. beschlossen hat Ausweisungs-
er Ausgewiesenen. beschlusses.
1 2 I 3 4 5 6
a) Auf Grund des 8 389 des Strafgesetzbuchs.
1Franz Szymanski, 46 Jahre alt, Geburtsort unbekannt, schwerer Diebstahl in Königlich Preußischer 128. Juni 1912.
Arbeiter, russischer Staatsangehöriger, zwei Fällen (1 Jahr] Regierungspräsident zu
6 Monate Zuchthaus Bromberg,
laut Erkenntnis vom
11. März 1911),
2 Marianne Szy- 44 Jahre alt, Geburtsort unbekannt,schwerer Diebstahl in Königlich Preußischer 28. Juni 1912.
manski, geborene“ russische Staatsangehörige, zwei Fällen (1 JahrRegierungspräsident zu
Wyszczak, Arbeiter- 6 Monate Zuchthaus,) Bromberg,
au, laut Erkenntnis vo
11. März 1911),
b) Auf Grund des § 362 des Strafgesetzbuchs.
3 Rudolf Klouda, geboren am 31. Oktober 1886 zusschwerer Diebstahl, Stadtmagistrat Bay= (29. August
Maschinentischler,, Wykan, Bezirk Böhmisch Brod, Böh= versuchter schwerer reuth, Bayern, 1911.
men, ortsangehörig zu Kaunitz, eben= Diebstahl in zwei
da, österreichischer Staatsangehöriger, Fällen, einfacher
Diebstahll Land-
streichen, Betteln,
verbotenes Waffen-
tragen und Führung
falscher Ausweis-
papiere,
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