Dem Kaiserlichen Generalkonsul Münzenthaler in Rio de Janeiro ist auf Grund des § 1 des
Gesetzes vom 4. Mai 1870 für seinen Amtsbezirk die ihm bereits als Verwalter des Generalkonsulats
beigelegte Ermächtigung weiterhin erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichs-
angehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem Königlich Schwedischen Vizekonsul in Harburg, Oskar Steinle, ist namens des Reichs das
Erequatur erteilt worden.
Dem Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Mannheim, William C. Teichmann, ist
namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.
Der Kaiserliche Vizekonsul in Coban (Guatemala), Richard Sapper, ist gestorben.
2. Marine und Schiffahrt.
Die vom Reichsamt des Innern veranstaltete Ausgabe des Werkes „Handbuch für die deutsche
Handelsmarine auf das Jahr 1912“ ist im Verlag der Buchhandlung Georg Reimer in Berlin soeben
erschienen und im Buchhandel zum Preise von 9 ¾ für das Exemplar zu beziehen.
Das Buch wird den Reichs= und Staatsbehörden bei direkter Bestellung sowie den Wieder-
verkäufern zum Preise von 6),76 A für das Exemplar von der Verlagsbuchhandlung geliefert.
Der zweite Nachtrag zur „Amtlichen Liste der deutschen Seeschiffe mit Unterscheidungssignalen für
1912“ ist erschienen.