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1. Zoll= und Steuer-Wesen.
In Odenbach, Callbach, Rehborn und Odernheim, Koöniglich bayerischen Hauptzollamtsbezirks
Kaiserslautern, sind Uebergangsstellen und zwar in Odernheim mit der Befugniß zur Ausgangsabfertigung
von Bier, in Odenbach, Callbach und Rehborn dagegen mit der Befugniß zur Erhebung von Uebergangs-
abgaben sowie zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen für Bier errichtet worden.
Den Königlich sächsischen Untersteueramte Großenhain ist die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I.
über wollene Garne beigelegt worden.
5. Post-Wesen.
Briefverkehr mit Helgoland.
Vom 1. Juli ab kommen für den Briefverkehr mit Helgoland allgemein die Bestimmungen des
Weltpostvertrages in Anwendung. Das Porto beträgt demnach vom obigen Zeitpunkte ab: für frankirte
Briefe 20 Pf. für je 15 Gramm; für Postkarten 10 Pf.; für Postkarten mit Antwort 20 Pf.; für Druck-
sachen, Geschäftspapiere und Waarenproben 5 Pf. für je 50 Gramm, mindestens jedoch für Geschäftspapiere
20 Pf., für Waarenproben 10 Pf.
Berlin W., den 22. Juni 1879.
Kaiserliches General-Postamt.
Wiebe.
Beitritt britischer Kolonien zum Weltpostverein.
Vom 1. Juli d. J. ab treten von den britischen Antillen die Inseln Antigua, Dominica, Monserrat, Nevis,
St. Kitts (St. Christophe) und die Virginischen (Jungfern) Inseln dem Weltpostverein bei.
Für die Briefsendungen nach und aus den genannten Ländern kommen mithin die Vereinsportosätze
in Anwendung, nämlich 20 Pf. für frankirte Briefe, 40 Pf. für unfrankirte Briefe; 10 Pf. für Postkarten;
5 Pf. für je 50 Gramm Drucksachen, Geschäftspapiere und Waarenproben, mindestens jedoch 20 Pf. für
Geschäftspapiere und 10 Pf. für Waarenproben.
Berlin W, den 23. Juni 1879.
Der General-Postmeister.
Stephan.