3. Zoll- und Steuerwesen.
Auf Grund des Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des Bundesrats
für Zoll- und Steuerwesen vom 1. Oktober 1912 ab
an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich Sächsischen Geheimen
Finanzrats Dr. Gäbler-Knibbe der Königlich Sächsische Finanzrat Ebert der Königlich
Preußischen Oberzolldirektion zu Breslau
als Reichsbevollmächtigter für Zölle und Steuern mit dem Wohnsitz in Breslau,
an Stelle des zum Kaiserlichen Regierungsrat und Mitglied des Kaiserlichen
Statistischen Amts ernannten Großherzoglich Hessischen Finanzamtmanns Steinmann der
Großherzoglich Hessische Revisionskontrolleur, Finanzassessor Serth den Königlich Preußischen
Hauptzollämtern zu Cleve, Crefeld, Duisburg, Emmerich, Essen, Kaldenkirchen, Neuß und
Wesel mit dem Wohnsitz in Crefeld,
an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich Preußischen Oberzoll-
revisors Remus der Königlich Preußische Oberzollkontrolleur des Zollabfertigungsdienstes,
Zollinspektor Streckmann, dem Königlich Preußischen Hauptzollamt zu Langensalza, den
Hauptämtern, Oberkontrollen und selbständigen Zollstellen des Thüringischen Zoll= und
Steuervereins, den Großherzoglich Sächsischen Amtern Allstedt und Oldisleben sowie dem
Herzoglich Sachsen-Coburg und Gothaischen Amte Volkenroda mit dem Wohnsitz in Erfurt
und an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich Preußischen Ober-
gaollrevisors Kuhne der Königlich Preußische Oberzollkontrolleur des Zollabfertigungsdienstes,
Zollinspektor Oehlmann den Königlich Bayerischen Hauptzollämtern zu Bamberg, Bayreuth,
Furth am Walde, Hof und Waldsassen sowie dem Königlich Sächsischen Ubergangssteuer-
amte zu Hof mit dem Wohnsitz in Hof
als Stationskontrolleur beigeordnet worden.
4. Polizei wesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
* Name und Stand Alter und Heimat Behörde, welche die Datum
z — « Grund Ausweisung des
. usweisun .
L der Bestrafung. Ausweisungs-
2 der Ausgewiesenen. stafung beschlossen hat. beschlusses.
1 2 8 s 6
a) Auf Grund des § 39 des Strafgesetzbuchs:
1|] Johann Dom- geboren angeblich am 15. April 1883 schwerer Diebstahl in Königlich Preußischer b. Oktober
kowski, Schnitter, zu Wolkowe, Bezirk Lumsa, Rußland, vier Fällen (3 Jahre Regierungspräsident zu 1912.
russischer Staatsangehöriger, Zuchthaus, laut Er-HPosen,
kenntnis vom 12. Ok-
lober 1909),
Anton Drabot, geboren am 1. Mai 1886 zu Ostro-schwerer Diebstahl in Königlich Preußischer b. Oktober
Schnitter, lenka, Gouvernement Lomsha, Ruß= vier Fällen (3 Jahre Regierungspräsident zu 1912.
land, russischer Staatsangehöriger, Zuchthaus, laut Er= Posen,
kenntnis vom 12.Ok-k
ftober 1909),
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