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2. Allgemeine Verwaltungssachen.
Bekannimachung
zur Ausführung der Verordnung vom 8. September 1910, betreffend die Tagegelder,
die Fuhrkosten und die Umzugskosten der Reichsbeamten (Reichs-Gesetzbl. S. 993).
Das am 23. Juli 1910 im Zentralblatt für das Deutsche Reich Seite 416 veröffentlichte Ver-
zeichnis der unter die Nummern III bis VII des § 1 und die Nummern II bis VII des § 17 der Ver-
ordnung vom 8. September 1910 fallenden Reichsbeamten wird im Anschluß an die Bekanntmachung
vom 10. Oktober 1912 (Zentralblatt S. 789), wie folgt, abgeändert:
81 Verzeichnis der Reichsbeamten 8 17
der Verordnung über die Tagegelder, die Fuhrkosten und die Amzugskosten der Reichsbeamten
in der Fassung vom 8. September 1910.
Klasse IV. Klasse III.
Mitglieder der übrigen Reichsbehörden. Mitglieder der höheren Reichsbehörden.
D. Verwaltung des Reichsheers.
1. Preußen usw.
Auf Seite 419 in Zeile 1 sind die Worte „beim Kriegsministerium“ zu streichen.
Auf Seite 420 ist aufzunehmen:
„M. Reichsversicherungsanstalt für Angestellte.
Höhere etatsmäßige Beamte (Regierungsräte).“
Klasse IV.
Mitglieder der übrigen Reichsbehörden.
E. Verwaltung des Reichsheers.
1. Preußen usmw.
Auf Seite 422 in Zeile 2 sind die Worte „und Kalkulatoren“ zu streichen.
O. Post= und Telegraphenverwaltung.
Auf Seite 425 ist am Schlusse aufzunehmen:
„Postassessoren.
Probeweise beschäftigte Militär-Postdirektoren.“