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und an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich Preußischen Oberzollrevisors
Lange der Königlich Preußische Zollinspektor Lustig in Stettin den Königlich Bayerischen Hauptzoll-
ämtern zu Aschaffenburg, Augsburg, Fürth, Ingolstadt, Nürnberg, Regensburg, Schweinfurt und
Würzburg, dem Großherzoglich Sächsischen Amte Ostheim sowie dem Herzoglich Sachsen-Coburg und
Gothaischen Amte Königsberg als Stationskontrolleur mit dem Wohnsitz in Nürnberg
vom 1. November 1913 ab
beigeordnet worden.
Dem Stationskontrolleur, Großherzoglich Mecklenburgischen Oberzollkontrolleur Vagt in
Cöln am Rhein ist von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog von Mecklenburg-Schwerin unter
dem 1. Oktober 1913 der Charakter als Zollinspektor verliehen worden.
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Königreich Preußen.
In Szagatpurwen im Bezirke des Hauptzollamts Memel ist ein Zollamt II (Grenzzollamt)
errichtet, dem folgende Befugnisse beigelegt worden sind: Ausfertigung von Zollbegleitscheinen 1 über
Umzugsgut allgemein, über Auswanderergepäck auf die Hauptzollämter Hamburg und Bremen, über
Gerste auf das Hauptzollamt Memel und das Zollamt lI Heydekrug; Erledigung von Zollbegleit-
scheinen 1 und Begleitscheinen 1I über inländisches Salz, sofern die damit überwiesenen Waren zur Aus-
fuhr nach Rußland bestimmt sind und nicht unter Eisenbahnwagenverschluß stehen.
Die Stempelabfertigungsstelle des Hauptzollamts Cöln-Apostelnkloster ist in ein selbständiges
Zollamt 1 mit der Bezeichnung „Zollamt 1 für Stempelsteuer Cöln“ umgewandelt worden. Alle Be-
fugnisse des genannten Hauptzollamts im Reichs= und Landesstempelverkehre sind an das neue Zoll-
amt übergegangen.
Erteilt:
dem Zollamt 1 Berlin-Tempelhof Saalburgstraße die Befugnis zur Erledigung von Zoll-
begleitscheinen 1 über leere aus dem Ausland zurückkommende Eisenfässer, die zur Ausfuhr von
Mineralöl aus der Raffinerie oder den Privatteilungslagern der Deutsch-Amerikanischen Petroleum-
Gesellschaft gedient haben;
dem Zollamt 1 Cleve Bahnhof im Bezirke des Hauptzollamts Cleve die Befugnis zur amt-
lichen Kennzeichnung von Gerste;
dem Zollamt lI Gildehaus im Bezirke des Hauptzollamts Nordhorn die Befugnis zur Ab-
fertigung von zuckerhaltigen Waren, die gegen Vergütung der Zuckersteuer ausgeführt werden sollen;
dem Zollamt II Kolletzischten im Bezirke des Hauptzollamts Memel die Befugnis zur Aus-
fertigung von Zollbegleitscheinen I über Pferde, die zur unmittelbaren Durchfuhr bestimmt sind;
dem Zollamt II Mierunsken im Bezirke des Hauptzollamts Lyck die Befugnis zur Erledigung
von Zollbegleitscheinen I des Hauptzollamts Königsberg i. Pr. Holländerbaum über Sendungen von
gekalkten, gespaltenen Teilen von Rindshäuten, die unter Eisenbahnwagenverschluß stehen und zur Aus-
fuhr nach Rußland bestimmt sind;
dem Zollamt 1 Spremberg im Bezirke des Hauptzollamts Cottbus die Befugnis zur Er-
ledigung von Zollbegleitscheinen I über Stäbchen aus Phosphorbronze (T. Nr. 880) und aus Kupfer-
draht (T. Nr. 878) sowie über klammerartige Gegenstände aus schmiedbarem Eisen, vernickelt (T. Nr. 799),
die für den Veredelungsverkehr der Firma H. Römmler in Spremberg eingehen; die Befugnis zur
Ausfertigung von Zollbegleitscheinen I über Bestandteile von elektrischen Fernsprechvorrichtungen, die
in jenem Veredelungsverkehre hergestellt werden.
Entzogen:
dem Zollamt lI Cochem im Bezirke des Hauptzollamts Coblenz die Befugnis zur Erledigung
von gollbegleitscheinen 1 über Wollfilze (514), die für die Filzfabrik G. m. b. H. in Alf im Verede-
lungsverkehr eingehen; dem Zollamt 1 Geldern im Bezirke des Hauptzollamts Wesel die Befugnis zur