— 1291
Dieser Teil des Fragebogens kann abgetrennt werden.
Erlänterungen zum Fragebogen Nr. 7
Werke, welche Schweißeisen (Puddeleisen, Puddelstahl, Raffinierstahl usw.) herstellen.
1. Der Fragebogen ist von allen Betrieben auszufüllen, die Schweißeisen (Puddeleisen, Puddel-
stahl, Raffinierstahl usw.) herstellen, einerlei ob die Herstellung in einem selbständigen Schweißeisen-
(Puddel-) Werk erfolgt oder in einem Walzwerk mit Schweißöfen, in denen aus Schrott und Schweiß-
eisenluppen oder Rohschienen Schweißeisenpakete hergestellt werden.
2. Wenn ein Unternehmer mehrere Schweißeisen-(Puddel-) Werke besitzt, so bleibt es ihm
überlassen, ob er — unter Nachforderung der benötigten Fragebogen — für jedes Schweißeisen-
(Puddel-) Werk einen besonderen Fragebogen ausfüllen oder die Angaben für sämtliche in einem
Bundesstaat oder in einem Landesteile gelegenen Schweißeisen= (Puddel-) Werke auf einem Frage-
bogen machen will. In letzterem Falle sind soviel Fragebogen auszufüllen, als Bundesstaaten oder
Landesteile für den Unternehmer in Frage kommen.
3. Jede Frage ist zu beantworten. Ein leerer Raum darf hinter keiner Frage bleiben,
weil sonst Zweifel darüber erweckt werden, ob die Frage überhaupt gelesen worden ist.
4. Zu Frage IA und B. Es sind die von Ihnen für Ihr Schweißeisenwerk der Berufs-
genossenschaft mitgeteilten, in Ihrer Arbeiter- und Lohnnachweisung aufgeführten Zahlen — Zahl der
durchschnittlich im Laufe des Jahres beschäftigt gewesenen, gesetzlich und freiwillig versicherten Personen
und deren Löhne und Gehälter — anzugeben. Enthalten die Zahlen für die Berufsgenossenschaft auch
die in anderen Betrieben beschäftigt gewesenen Personen und deren Löhne und Gehälter, so sind,
soweit möglich, die auf diese anderen Betriebe entfallenden Personen und deren Löhne und Gehälter
abzuziehen. Hierbei können, falls eine Feststellung der in den verschiedenen Betrieben beschäftigt ge-
wesenen Personen und deren Löhne und Gehälter sich nicht auf Grund der Geschäftsbücher ermöglichen
läßt, die Angaben schätzungsweise gemacht werden. Sollte diese Feststellung auch schätzungsweise nicht
ausführbar sein, so sind die beschäftigt gewesenen Personen wie deren Löhne und Gehälter nur ein-
mal, und zwar auf dem Fragebogen desjenigen Betriebs zu bezeichnen, bei dem die Beschäftigung vor-
wiegend stattgefunden hat.
In Staats= und Kommunalbetrieben sind die beschäftigt gewesenen Betriebsbeamten mit einem
Gesamtdiensteinkommen bis zu 5000 A mit zu berücksichtigen.
5. Zu Frage II. Sind keine Puddel= oder Schweißöfen vorhanden, so sind die anderen Be-
triebsvorrichtungen, wie Raffinierstahlfeuer, Herdfeuer usw., anzugeben.
6. Zu Frage III. Es sind diejenigen Mengen Roheisen, Schrott und Zuschläge (Eisenerze
usw.) anzugeben, die im Schweißeisen-(Puddel-) Werke während des Erhebungsjahrs tatsächlich ver-
arbeitet, nicht aber die Mengen, die im Erhebungsjahre nur bezogen, aber nicht verarbeitet worden
sind. Es sind daher in Betracht zu ziehen die Vorräte, die zu Beginn des Erhebungsjahrs vorhanden
gewesen und im Erhebungsjahre verarbeitet worden sind, dagegen außer Ansatz zu lassen die Vorräte,
die am Ende des Erhebungsjahrs verblieben sind. Nicht zu berücksichtigen sind diejenigen Abfall-
189