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2. Finan zwesen.
AUAachmeisung
von Einnahmen der Reichs-Post= und Telegraphen= sowie der Reichs-Eisenbahnverwaltung
für die Zeit vom 1. April 1912 bis zum Schlusse des Monats Dezember 1912.
Bezeichnung
der
Einnahmen vom Beginne Im Reichshaushalts-Etat ist
des Rechnungsjahrs bis
zum Schlusse des Monats
die Einnahme für das
Rechnungsjahr 1912 veran-
Einnahmen Dezember 1912 schlagt auf
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Reichs-Post= und Telegraphenverwaltung 585 044 201 791 381 000
Reichs--Eisenbahnverwaltuig 114 428 000 141 780 000
3. Medizinal-- und Veterinärwesen.
Bekanntmachung,
betreffend die Einlaß= und Untersuchungsstellen für das in das Zollinland
eingehende Fleisch.
Auf Grund des § 13 Abs. 2 des Gesetzes, betreffend die Schlachtvieh= und Fleischbeschau,
vom 3. Juni 1900 (Reichs-Gesetzbl. S. 547) hat der Bundesrat beschlossen,
in dem Verzeichnis der Einlaß= und Untersuchungsstellen für das in das Zollinland ein-
gehende Fleisch (Anlage F zur Bekanntmachung vom 30. Mai 1902 — Beilage zu Nr. 52
des Zentralblatts für das Deutsche Reich von 1908 —) hinzuzufügen:
a) unter laufender Nr. 1 in Spalte 4:
„Memel, Hauptzollamt"
und in Spalte b:
„frisches Fleisch“,
b) unter laufender Nr. 1a in Spalte 2:
„Bajohren, Zollamt 1“,
e) unter laufender Nr. 40 a in Spalte 4
„Elmshorn, Zollamt 1“
und in Spalte 5:
„frisches Fleisch“
und zwar mit der Maßgabe, daß der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Anderungen zu aà
und c von der Königlich Preußischen Regierung bestimmt wird.
Berlin, den 23. Januar 1913.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: von Jonquiéres.