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2. Militärwesen.
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Bekanntmachung.
Dem Arzte Dr. Lazar Lauterstein in Lemberg ist auf Grund des §. 42 Ziffer 2 der
Deutschen Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden, Zeugnisse der im § 42 Ziffer 1a bis c
ebendaselbst bezeichneten Art über die Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen auszustellen,
welche ihren dauernden Aufenthalt in Galizien oder in der Bukowina haben.
Berlin, den 21. Februar 1913.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Lewald.
Bekanntmachung.
Dem Arzte Dr. W. F. Hamilton in Montreal ist auf Grund des § 42 Ziffer 2 der
Deutschen Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden, Zeugnisse der im § 42 Ziffer 1a3 bis c
ebendaselbst bezeichneten Art über die Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen auszustellen,
welche ihren dauernden Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika oder in Canada haben.
Berlin, den 21. Februar 1913.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Lewald.
3. Zoll= und Steuer wesen.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 6. Februar 1913 die nachstehenden Bestimmungen über
die Vergütung der Branntweinsteuer-Verwaltungskosten für die Rechnungsjahre 1912, 1913 und 1914
beschlossen.
Berlin, den 21. Februar 1913.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Kühn.
Destimmungen
über die Vergütung der Branntweinsteuer-Verwaltungskosten für die Rechnungsjahre 1912,
1913 und 1914.
81.
Die Vergütung für die Erhebung und Verwaltung der Verbrauchsabgabe beträgt 8 vom Hundert
der im Gebiete der Branntweinsteuergemeinschaft zur Verrechnung gekommenen Gesamt-Rohsolleinnahme
abzüglich des Gesamtbetrags der angerechneten Gutscheine und der aufgerechneten Steuerermäßigungs-