Zur Geschichte der Bolksbildung und des Unterrichts. 967
sche in Augsburg; die höhern Töchterschulen und Erzieh.-Inst. der Englischen
Fräulein 3) in Günzburg; 4) in Lindau; 5) in Mindelheim;
6) in Neuburg; 7) der Franciscanerinnen in Dilingen. II. Privaterzieh#ngsisstitate:
Unterrichts= und Erziehungsanstalten: 1) der Franciscanerinnen
bei St. Maria Stern, und 2) der Dominicanerinnen bei St.
Ursula in Augsburg; 3) der Frl. M. Jörres in Lautrach (bei Memmingen);
4) das protest. Instistut der Frl. E. Kinkelin in Lindau.
Rettungsanstalten für arme verlassene Kinder befinden sich, und
zwar I. als Kreisssstalten: 1) für Knaben im Benerictinerpriorate zu Ottenbeuren
(mit 1 Inspector, 1 Lehrer, mehrern Laienbrüdern für den Gewerbsunterricht
und 50—60 Zöglingen); 2) für Mädchen im Kloster der
Dominicanerinnen zu Wörishofen, Bez.-Amt Mindelheim, mit 80—90
Zöglingen; II. als Fistrictsanstalten: 1) St. Josephsanstalt für katholische
Mädchen in Augsburg unter Leitung der Franciscanerinnen von St. Maria-Stern;
2) Rettungsanstalt für kathol. Mädchen im Kloster der Franciscanerinnen
zu Mödingen für das Bez.-Amt Dilingen; 3) Rettungsanstalt
zu Oettingen für protestantische Kinder des dortigen Pfarrbezirkes; 4) Erziehungsanstalt
für landwirthschaftliche Dienstboten bei den Schulschwestern
in Lenzfried für das Bez.-Amt Kempten.
Außerdem kommen hier zu erwähnen die Taubstummeninstitute,
nämlich 1) die (Dec. 1851 eröffnete) Kreis-Erziehungs= und Unterrichtsanstalt
für Kraben in Augsburg (mit 1 Lehrer, 1 Gehilfen, 1 Zeichnungslehrer
und z. Z. 17 Zöglingen); 2) desgleichen für Mädchen in Dilingen (mit
2 Lehrerinnen, 2 Geh. und z. Z. 30 Zöglingen). Endlich das zur Heranbildung
von Lehrkräften im Jahr 1824 zu Dilingen (im ehemaligen Bartholomäer-Seminar,
später Passaquaischen Handelslehrinstitut) neu errichtete,
und 1841 wegen Unzulänglichkeit dieser Räumlichkeiten (die Zahl der Seminaristen
war von 46 auf beinahe 70 gestiegen) nach Lauingen ins ehemalige
Augustinerkloster verlegte katholische Schullehrer-Seminar.
Zum Abschluß unserer Darstellung über die Volksschulen, deren Bedarf
nach dem Gesetze vom 10. Nov. 1861, so weit er nicht aus Privattiteln
bestritten werden kann, nicht mehr wie früher von den Gemeinden
subsidiarisch, sondern in erster Reihe zu decken ist, während der Kreis
und der Staat erst im Unvermögensfalle der Gemeinden hiefür eintreten,
geben wir nachfolgende Zahlenzusammenstellung.
1) Die protestautischen Schulseminaristen des Kreises, durchschnittlich 5 in jedem
Jahrescurse, besuchen das Seminar in Schwabach.