Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

Muster 3. 
(Zu § 18 Abs. 2.) 
Vorläufige Bescheinigung 
der Prüfungskommission in über die 6 Wieder- 
holung des naturwissenschaftlichen Abschnitts der tierärztlichen Vorprüfung 
seitens des Studierenden der Veterinärmedizin 
Der Studierende der Veterinärmedizin aus 
hat bei der mit ihm abgehaltenen 
Vorprüfung im  
naturwissen- ersten zweiten 
die früheren schaftlichen Wiederholungs- Wiederholungs- 
(die früheren    
Prüfungs- Abschnitt prüfung prüfung 
bescheini- am am am 
gungen find ausweislich der beigefügten Bescheinigung (oder 
anguheften.) bei zweiter Wiederholung: Bescheinigungen) 
1. in der Zoologie das Urteil: 
2.  Botanik: 
3. Chemie: 
4. Physik: 
erhalten. 
(Falls der Studierende eine fernere Wiederholungsprüfung abzulegen hat: 
Die Prüfung in darf frühestens nach 
wiederholt werden, jedoch hat die Meldung zur Wiederholungsprüfung spätestens zum letzten 
Prüfungstermin in dem Vierteljahr 19 zu erfolgen.) 
, den 19 
Der Vorsitzende der Prüfungskommission. 
(Siegel der Prüfungskommission.) (Name)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.