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braune Flocken abscheidet und die mit Ammoniakflüssigkeit einen schmutziggrünen, allmählich sich
bräunenden Niederschlag und mit Baryumnitratlösung einen weißen in verdünnter Salpetersäure
unlöslichen Niederschlag gibt.
10. Elektrolytbleichlange.
Zur Vergällung darf nur solche Elektrolytbleichlauge zugelassen werden, die mindestens 18 g
wirksames Chlor im Liter enthält. Die Prüfung auf den Chlorgehalt ist von einem geeigneten Chemiker
durch Titration mit Natriumthiosulfat oder arsenigsaurem Natrium vorzunehmen. Vorsicht!
11. Judigokarmin.
Bei der Vergällung mit Indigokarmin ist darauf zu achten, daß die durch das Vergällungs-
mittel hervorgerufene Färbung des Salzes deutlich erkennbar wird.
12. Kaliumchromat
(gelbes chromsaures Kalium).
Kaliumchromat bildet lebhaft gelbe Kristalle. Eine Lösung von 5 Teilen Kaliumchromat in
100 Teilen Wasser färbt sich auf Zusatz von Schwefelsäure gelblichrot. Werden 10 cem der Lösung
von Kaliumchromat in Wasser zu einem Liter verdünnt und 10 cem dieser verdünnten Lösung mit
einigen Tropfen Bleiacetatlösung versetzt, so entsteht ein schwerer, lebhaft gelber Niederschlag.
Durch die Vergällung mit Kaliumchromat soll das Salz eine deutliche Gelbfärbung erhalten,
die erforderlichenfalls durch Anfeuchten des vergällten Salzes verstärkt werden kann.
Kaliumchromat ist giftig!
13. Kaliumpermanganat
(übermangansaures Kalium).
Kaliumpermanganat bildet tiefdunkelviolette Kristalle oder eine fast schwarze krümlige oder
pulverförmige Masse. In der 10 fachen Menge heißen Wassers löst es sich zu einer tiefvioletten
Flüssigkeit. Zur Bestimmung des Gehalts an Kaliumpermanganat werden 2 g des vorgeführten Ver-
gällungsmittels in destilliertem Wasser gelöst und die Lösung in einem Literkolben bis zur Marke auf-
gefüllt. Ferner löst man 5 g reines Ferro-Ammoniumsulfat (Mohrsches Salz) unter Zusatz von 2 ccm
verdünnter Schwefelsäure mit destilliertem Wasser zu 100 cem. Von dieser — jedesmal frisch zu be-
reitenden — Eisensalzlösung werden 10 cem mit 10 ccm verdünnter Schwefelsäure vermischt und diese
Mischung hierauf mit der in eine Bürette gefüllten Lösung des Vergällungsmittels allmählich so lange
versetzt, bis die Flüssigkeit eine schwache Rotfärbung zeigt. Sind n cem der Lösung des Vergällungs-
mittels verbraucht worden, so beträgt der Gehalt des Vergällungsmittels an reinem Kaliumpermanganat
in 100 Teilen annähernd *rn. Auf 100 kg Salz sind dann n 5 g des Vergällungsmittels zuzusetzen.
Wegen der Aufbewahrung siehe die Vorbemerkung.
Kaliumpermanganat ist giftig!
14. Kienöl.
Kienöl ist eine gelbe, meist etwas trübe, stark und unangenehm harzig riechende Flüssigkeit.
15. Kupferchlorid.
Kupferchlorid bildet grüne, wasseranziehende Kristalle, welche sich leicht in Wasser, Alkohol
und auch in Ather lösen. Tropft man in die wässerige Lösung vorsichtig Ammoniakflüssigkeit, so scheidet
sich zunächst ein blauer Niederschlag aus, der sich bei Zusatz von mehr Ammoniakflüssigkeit mit tief
dunkelblauer Farbe wieder auflöst. Silbernitratlösung ruft in der wässerigen Auflösung von Kupfer-
chlorid einen weißen Niederschlag hervor.
Kupferchlorid ist giftig!
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