Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

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Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
— 
   
Reichsamt des Innern. 
– 
  
Du bezrzioben durch alle Vostanstalten und ghuchhandlungen,. 
  
  
l 
XI.I. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 2. Mai 1913. NMr. 21. 
Ishalt: 1. Konsulatwesen: Ernennungen; — Bestellung: Befreiung von der Verpflichtung zur Anmeldung 
Ermächtigung zur Vornahme von Ziodilstands- bei der Zollbehorde fur die mut bestimmten Flaggen 
handlungen: — Aufhebung eines Vizekonsulats und Leuchten versehenen Schisffe in der Flensburger 
Seite 491 Forde und im Alsensund 192 
Veranderung in dem Stande und den Geschafts- 
2. Zoll= und Stenerwesen: Zulassung eines zollfreien Ver- 
. sen: 3 9 d 
edelungsverkehrs mit Werzenmehl 142 bezirken der GErbichaftssteueramter und Lberbehörden 
Desgl. mit auslandischen, zum Bau, zur Ausbesserung Ergunzung des 2 erzeichnisses der Vergällungsmittel 
oder zur Ausrüstung von Seeschiffen in deutschen Joll- ur Esugsaure ç 
ausschlüssen oder Freibezirken dienenden Waren. 1#2 . Polizeiwesen: Ausweisung von Auslaͤndern aus dem 
Desgl. degsgg. 11722 Reichsgebiette . 493 
  
1. Kon su latwesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Raufmann Wilhelm Leverkus zum 
NKonsul in Cartagena (Spanien) zu ernennen geruht. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Apotheker Johannes Rink zum RKonsul 
in Helsingör (Dänemark) zu ernennen geruht. 
Der Kaiserliche Rizekonsul in Vardö hat an Stelle des Herrn Sverre Holmboe Herrn Morton 
Anker zum Ronsularagenten in Kirkenes bestellt. 
Dem bei dem Naiserlichen Ronsulat in Alerandrien beschäftigten Vizekonsul Siedler ist auf Grund 
des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 
die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Konsuls bürgerlich gültige CEheschließungen von 
Reichsangehörigen und Schutzgenossen einschließlich der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer 
vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
Das Naiserliche Vizekonsulat in Brussa (Türkei) ist ausgehoben worden. 
 
	        
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