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Königreich Bayern.
Erteilt:
dem Zollamt Erlangen im Bezirke des Hauptzollamts Fürth die Befugnis 30;
dem Steueramt Forchheim im Bezirke des Hauptzollamts Bamberg die Befugnis zur Erledi-
gung von Begleitzetteln und Begleitscheinen I über rohes optisches Glas der Tarifnummer 752, das
für die Firma A. Schweizer, Brillenfabrik und optische Schleifereien in Forchheim, eingeht;
dem Hauptzollamt Furth i. W. die Befugnis 60;
dem Hauptzollamt Fürth die Befugnisse 49 bis 52;
der Zollexpositur am Bahnhof Hof die Befugnis zur Erledigung von Zündwarenbegleitscheinen.
Das Nebenzollamt II Mittenwald im Bezirke des Hauptzollamts Pfronten besitzt nur noch
die folgenden Befugnisse: Ge; die Befugnis zur Abfertigung und zur Bescheinigung des Ausganges
von Bier, bei dessen Ausfuhr die Vergütung des Malzaufschlags beansprucht wird; die Befugnis zur
* von Erlaubniskarten für Kraftfahrzeuge gemäß Nr. 8a und b des Tarifs zum Reichs-
tempelgesetze.
Königreich Sachsen.
Dem Zollamt Kamenz im Bezirke des Hauptzollamts Bautzen ist die Befugnis zur Erledigung
und Ausfertigung von Zollbegleitscheinen I über die für die Firma Fahrrad-, Motoren- und Automobil-
fabrik „Saturn“ in Kamenz als Rückware oder im Ausbesserungsverkehr ein= und wiederausgehenden
Motorräder, Motoren und Teile von solchen erteilt worden.
Königreich Württemberg.
Dem Zollamt 1 Heidenheim im Bezirke des Hauptzollamts Ulm ist die Befugnis zur Abferti-
gung von zuckerhaltigen Waren, die unter Inanspruchnahme der Zuckersteuervergütung ausgeführt
werden sollen, beigelegt worden.
Großherzogtum Sachsen.
Dem Bezirkszollamt Weimar ist die Befugnis zur Erledigung von Leuchtmittelbegleitscheinen
entzogen worden.
Herzogtum Braunschweig.
Die Zuckersteuerstelle Braunschweig IV ist aufgehoben worden.
Die Befugnis des Steueramts Stadtoldendorf im Bezirke des Hauptsteueramts Braunschweig,
Zollbegleitscheine I zu erledigen, ist auf Sendungen für die Firma A. J. Rothschild Söhne A.-G. in
Stadtoldendorf beschränkt worden.
Elsaß-Lothringen.
Die Zollämter II Altmünsterol im Bezirke des Hauptzollamts Altkirch und Wörth a. Sauer
im Bezirke des Hauptzollamts Hagenau sind aufgehoben worden.
Großherzogtum Luxemburg.
Auf dem Bahnhof zu Ettelbrück ist ein Zollamt 1 errichtet worden, das folgende Befugnisse
ausübt: 9, 10, 20. 21, 28, 29, 30, 35 bis 40, 49 bis 54, 57, 58, 59 bis 61; Ausfertigung und Er-
ledigung von Zoll., Salz= und Tabakbegleitscheinen 1 und II; Ausfertigung und Erledigung von
Branntweinbegleitscheinen I; Erledigung von Zuckerbegleitscheinen I und II; Ausfertigung von Zigaretten-
begleitscheinen; sämtliche Befugnisse im Eisenbahnverkehr; Ausfertigung von Musterpässen über Gegen-
stände des freien Verkehrs; Abfertigung von Tabak zur Ausfuhr gegen Abgabenvergütung; alle Be-
fugnisse bezüglich der Ubergangsabgaben.