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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
Bu betiehen durch alloe Postanstalten und Huchhandlungen.
XII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 30. Mai 1913. 3 Nr. 27.
JInhalt: 1.8### nlatwesen: Ermächtigungen zur Vornahme 4. Militärwesen: Ermächtigung zur Ausstellung grutlicher
von Zivilstandshandlunggen Seite 529 Zeugnisse über die Tauglichkeit militärpflichtiger Deutscher
2. Justizwesen: Vertretung des Marinefiskus als Dritt- in Ungen 580
schuldners bei Pfändungen 580 5. Bersicherungswesen: Verfahren bei Zuziehung von Bei-
3. Marine und Schiffahrt: Erscheinen des Nautischen fitzern des Schiedsgerichts der Angestelltenversicherung 581
Jahrbuchs oder Ephemeriden und Tafeln für das 6. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
Jahr 111442422 530 Reichsgebeee:: 581
1. Kon su latwesen.
Dem Kaiserlichen Konsul Gundert in Patras ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870
für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichs-
angehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem bei dem Kaiserlichen Generalkonsulat in Schanghai beschäftigten Vizekonsul Lütgens ist auf
Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875
die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Generalkonsuls bürgerlich gültige Eheschließungen
von Reichsangehörigen und Schutzgenossen einschließlich der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer
vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.