— 535 —
Muster 21
(Ausf.-Best. § 95).
Direktivbezirk: Einzusenden von den
Hauptamtsbezirk: Hebestellen an das Hauptamt bis zum 6. der Konate
Steuerhebebezirk: Hauptämtern an die Direktiobehörde bis zumg. #narnort 6„
56 Direktivbehörden an das Kaiserliche Statistische Onoober.
Amt bis zum 12.
Nachweisung
des
Malz= und Zuckerverbrauchs und der Bierherstellung in den Bierbrauereien
sowie
der Einfuhr von übergangsabgabepflichtigem Bier
für das Viertel des Rechnungsjahrs 19
Anleitung.
1. Die Angaben der Spalten 1 bis 7 werden den Einmaischungs= und Steuerbüchern für das Vierteljahr ent-
nommen, und zwar, dem Zwecke dieser Nachweisung entsprechend, nur für Bier brauereien. Essigbrauereien und Anstalten
zur Herstellung bierähnlicher Getränke oder steuerpflichtiger Malzauszüge bleiben hier außer Betracht. Die Biermengen
(Spalte 6 und 7) werden aus den Würzemengen durch Abzug von 9 vom Hundert berechnet.
2. In der im Monat Juli zu erstattenden Anzeige für das 1. Vierteljahr wird auf einer besonderen Linie der
Braustoffverbrauch und die hergestellte Biermenge der Haustrunkbrauer für das abgelaufene Rechnungsjahr vermerkt.
3. Die Direktiobehörden geben die Mengen in vollen Doppelzentnern und Hektolitern an. Überschießende
Mengen von weniger als 50 kg oder 50 !I bleiben außer Betracht, größere Mengen werden als ein voller Doppelzentner
oder als ein volles Hektoliter angeschrieben.
76.