Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

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Anlage 8. 
(Zu 8 61) 
Küstenstation Monat 19 
an deutsche . . gerichteten 
der —-- —Vord-undeue1tatronen—-.--—unkenteleramme. 
von fremde Feuerschiff herrührenden a 
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Betrag der Bemerkungen 
Empfänger gah —— Die über besondere 
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* sgabe stimmungs- Ausgabe Tax.]ge- gekelen. füree, ge- ins 10h g , RP, TC, XP, 
Nr. tum anstalt anstalt des Tele= or' bühren 1 ge- oFunken- bühren gesamt erfolgt FIN, kote) und 
ter bühren tele. vermittelnde 
gramms gramme mit Bord- und 
42-LNZ Küstenstationen 
a) Abrechnungspflichtige Telegramme. 
b) Nicht abrechnungspflichtige Telegramme. 
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Bemerkungen: 
1. Die Spalten 7 und 8 sind im Verkehre mit fremden Bordstationen vom Auslandsbureau II des Reichs-Postamts 
auszufüllen. 
2. Die Bordstationen sind so zu bezeichnen, wie fie in dem Internationalen Verzeichnisse der Funkentelegraphen- 
stationen aufgeführt sind, unter Hinzufügung der Nationalität und des Rufzeichens. 
3. In den Nachweisungen der an Bordstationen gerichteten Funkentelegramme sind die aus irgendeinem Grunde 
nicht funkentelegraphisch weiterbeförderten Telegramme aus Bayern, Württemberg und dem Auslande nachrichtlich 
mit einem erklärenden Vermerke, z B. „Schiff außer Reichweite“, „im Hafen bestellt“ usw., aufzuführen.
	        
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