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2. Eichprüfung.
Die Eichprüfung dieses Schiffes wurde durc &;;;;;;;;;;;
................. . erforderlich Sie wurde
an. zu ausgeführt und ergab:
1. Bauliche Anderungen seit der Eichung oder Eichprüfung, die auf deren Ergebnis Einfluß haben:
2. Das Fernndenpein-r der Tiefgangsanzeiger in einem solchen Umfang, daß sie für die weitere
Untersuchung benutzt werden konnten.
Nach § 10 Abs. 2 war daher? eine 2 s Neueichung erforderlich.
3.) Die Leerebene (Schwimmebene) 4% auf nachstehenden durch die Tiefgangsanzeiger angezeigten
Tiefgängen:
rechts. m rechts. (recht m
...................... m Mitte links hinten links m
Im Durchschnitt ... — . m
6
Der Leertiefgang im Durchschnitt ist im Eichschein angegeben mit. m
Der Leertiefgang ist daher gröber-) geworden im Durchschnitt
kleiner) *
) Nach § 10 Abs. 4 wurde daher der Nachweis der Tragfähigkeit, die Grundmaße der Eichung
und die Tragfähigkeit bis zur oberen Eichebene im Eichprotokoll geändert und ein neuer Eichschein
ausgefertigt.
*!) Ein Antrag des Schiffseigners oder Schiffers auf Anderung des Nachweises usw. sowie
auf Neuausfertigung des Eichscheins (§ 10 Abs. 5) lag 7’71 vor.
das Eichprotokoll geändert") ein! 6## .
Es wurde daher das Ergebnis der Eichprüfung im Eichschein vermerkt") und *i neuer Eichschein
ausgefertigt.
4. Es wurde # Antrag auf Höherlegung der oberen Eichebene gestellt, de so
wesentlich war, daß aus diesem Grunde
eine 2
keine-) Neueichung erforderlich wurde.
(Siegel) Schiffseichbehörde.
* (Unterschrift.)
*) Nicht zutreffendes ist zu durchstreichen.