— 755 —
Erteilt: Königreich Sachsen.
den Nebenzollämtern Außerst-Mittel-Sohland und Fugau im Bezirke des Hauptzollamts Bautzen
die Befugnis zur Erledigung von Begleitzetteln über lediglich mit dem Spitzhammer oder dem Spitz=
meißel regelmäßig bearbeitete Granitblöcke der Larifnummer 685;
dem Zollamt Oschatz im Bezirke des Hauptzollamts Meißen die Befugnis zur Erledigung von
Zollbegleitscheinen 1 über die mit der Eisenbahn für die Firma Ambrosius Marthaus, Filz= und Filz-
warenfabriken in Oschatz, eingehenden Rückwaren, und zwar Filze aus Wolle mit Beimischung von
groben Tierhaaren, auch gefärbt oder bedruckt, Sattel- und andere Decken aus solchen Filzen nicht
genäht und Schuhe aus Filzen aller Art mit angenähten Sohlen aus Leder.
Großherzogtum Hessen.
Dem Steueramt Bensheim im Bezirke des Hauptsteueramts Darmstadt ist die Befugnis zur
Abfertigung von zuckerhaltigen Waren zur Ausfuhr gegen Steuervergütung erteilt worden.
Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt.
Dem Zollamt Königsee ist die Befugnis zur Erledigung von Leuchtmittelbegleitscheinen erteilt
worden.
Großherzogtum Oldenburg.
Dem Steueramt Wildeshausen im Bezirke des Hauptsteueramts Oldenburg ist die Befugnis
zur Erledigung und Ausfertigung von Zollbegleitscheinen I über die im Veredelungsverkehre der
Chemischen Fabrik Theodor Stumpe in Wildeshausen ein= und ausgehenden Waren erteilt worden.
Herzogtum Braunschweig.
Das Zollamt I in Bad Harzburg ist zur Abfertigung von Reisegepäck gemäß § 22 der Eisen-
bahn-Zollordnung ermächtigt worden.
Perzeichnis
der auf Grund des § 6 der Branntweinsteuer-Befreiungsordnung zur Zusammensetzung
des allgemeinen Vergällungsmittels ermächtigten Gewerbeanstalten.
(Zentralblatt für das Deutsche Reich für 1910 S. 460, für 1911 S. 28, für 1912 S. 22, 689 und 904.)
Im Verwaltungsgebiete des Königreichs Preußen tritt an Stelle der Firma:
„C. A. F. Kahlbaum in Adlershof bei Cöpenick"
die Firma:
„C. A. F. Kahlbaum G. m. b. H. in Adlershof bei Cöpenick“.