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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
Zu beriohen durch alle Postanstalten und Huchhandlungo.
XII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 29. August 1913. Nr. 42.
Inhalt: 1. Konsulatwesen: Charakterverleihungen: Er. 2. Versichernugswesen: Befreiung von der Verficherungs-
nennung: — Ermächtigungen zur Vornahme von Zivil- pflicht gemaß &J 1242 der Reichsversicherungsordnung 760
standshandlungen: — Entlassung; — Todesfall 3. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
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1. Kon fu lat wesen.
Seine Majestät der Kaiser haben den Konsuln Bopp in San Francisco und Geißler in Chicago
den Charakter als Generalkonsul zu verleihen geruht.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Konsul in Nagasaki, Dr. Ohrt, zum
Konsul in Kobe zu ernennen geruht.
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Tetuan, Vizekonsul von Blücher, ist auf Grund des
§ 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für
das Spanische Einflußgebiet Nord Marokkos und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermäch-
tigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen
einschließlich der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer vorzunehmen und die Geburten, Heiraten
und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Den Kaiserlichen Gesandten von Buri in Bangkok ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom
4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für das Gebiet des König-
reichs Siam die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen
und Schutzgenossen einschließlich der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer vorzunehmen
und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
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