Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

— 931 — 
Muster 24. 
(Ausführungsbestimmungen 
S& 126, 135, 137, 147.) 
  
(Vorderseite.) 
Steuerkarte 
  
gültig auf die Zeit vom 19 bis 19 
Ausgesteilt für 
in 
Iu dem nachstehend beschriebenen Kraftfahrreuge: 
AA##dee Fahrussssi *1iil ITUUNE 
Fonseheenes Leitemsngemt. o “— Eigengewicht Eigenbesltzer 
ennzerchen ———— Kraftquelle in Pierdekritten 
  
In Buchsisben: 
  
  
  
  
  
Diese Steuerkarte ist beil der Benutzung des Fahrzeugs auf öffentlichen Wegen 
und Plätzen stets miltzutlhren und den Zoll- und Steuerbesmien sowie den Pollzel- 
beamten auf Verlangen vorztuzelgen. 
Zur Beachtung: Spätestens am 3 Tage vor All der Golugkeitsdauer der Sieuerkarte lst für den 
(Nicht Zutreffendes ist zu sirelc 
  
Fall der Welterbenutzung des Krafifahrzeugs von dem Elgenbesitzer die Ausstellung 
elner neuen Steuerkarte zu beantragen. 
(Rackseite.) 
Für das vorseltig beschriebene Kraftsehrzeug ist auf die Gültligkeitadauer dieser Karte 
die Reichsstempelebgabe mit N Pl., 
in Buchstaben: Mark Pf. 
entrichtet worden. 
— Diese Steuerkorte tritt an Stelle der Steuerkorte Nr. der Bezieks-- 
iste de in. — Eine Abgabe war 
hierbel nioht zu erheben. — 
Xr. der Bezirksliste. , den ten 19 
Amts- 
stempel-- . 
Nr. des Anmeldungsbuchs. aburuek ———. 
Elnnahmebuchs. 
(nterschriften) 
Oberiäst der Eigenbesitzer das Kralllahrzeug auf Zelt elnem anderen zu Beultz. 
so hat auf diese Zek auch der andere für selne Person eine Steuerkarte zu lösen. 
Zur Beachtung: #vofern es sich nicht blos um eine unentgellliche Oberlassung zum vorberpehenden 
Gebrauche Randelt. 
134“
	        
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