Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Zweiundvierzigster Jahrgang. 1914. (42)

115 
Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Znnern. 
—. — — —— ——— 
  
Zu beziehen durch alle Vostanstalten und Buchhandlungen. 
6. 
XLII. Jahrgang. 
  
  
Berlin, Freitag, den 23. Januar 1914. Nr. 
  
  
  
4. Militärwesen: Anderung des Verzeichnisses der Ver- 
JInhalt: 1. Konfulatwesen: Ermächtigung zur Vor- 
nahme von Zinvilstandshandlungen; Exequatur- 
erteilung Seite 115 
Allgemeine Verwaltungssachen: Erstreckung des Verbots 
der ferneren Verbreitung auch auf die unter der Auf- 
schrist „Le Regiment“ zur Ausgabe gelangenden 
Nummern der in Paris erscheinenden periodischen 
Druckschrift „La Vie en Culotte Rouge“ .115 
. Finanzwesen: Nachweisung von Einnahmen der Reichs- 
Post- und Telegraphen= sowie der Reichs-Eisenbahn- 
verwaltung für die Zeit vom 1. April 1913 bis zum 
Schlusse des Monats Dezember 1913 116 
S 
r 
mittelungsbehörden (Anlage II der Anßellungsgrund- 
sätze für Militäranwärter usw. vom 20 Juni 1907) 116 
Versicherungswesen: Bestimmungen über die Art und 
Höhe der Sicherheitsleistung für die an die Baugewerks- 
Berufsgenossenschaften zu zahlenden Beiträge und 
Prämien 6 1416 
Befreiung von der Versicherungspflicht nach der 
Reichsversicherungsordnnn 117 
Zoll- und Stenerweseu: Veränderungen in dem Stande 
und den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen 118 
Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
Reichsgebiete ...... 120 
1. Konsulatwesen. 
Dem Kaiserlichen Vizekonsul Schnack in Puerto Suarez ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 
4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für seinen Amtsbezirk die 
Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und unter 
deutschem Schutze befindlichen Schweizern vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle 
von solchen zu beurkunden. 
Dem K. u. K. Osterreichisch-Ungarischen Generalkonsul in Hamburg, Walter Ritter Princig 
von Herwalt, ist namens des Reichs das Erequatur erteilt worden. 
  
2. Allgemeine Verwaltungssachen. 
Das durch meine Bekanntmachung vom 19. April 1912 (Reichsanzeiger Nr. 99 vom 24. April 1912) 
erlassene Verbot der in Paris erscheinenden periodischen Druckschrift „Lu Vie en Culotte Rouge- 
erstreckt sich auch auf diejenigen Nummern dieser Druckschrift, die unter der Aufschrift le Regiment 
zur Ausgabe gelangen. 
Berlin, den 16. Januar 1914. Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Lewald. 
  
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