115
Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Znnern.
—. — — —— ———
Zu beziehen durch alle Vostanstalten und Buchhandlungen.
6.
XLII. Jahrgang.
Berlin, Freitag, den 23. Januar 1914. Nr.
4. Militärwesen: Anderung des Verzeichnisses der Ver-
JInhalt: 1. Konfulatwesen: Ermächtigung zur Vor-
nahme von Zinvilstandshandlungen; Exequatur-
erteilung Seite 115
Allgemeine Verwaltungssachen: Erstreckung des Verbots
der ferneren Verbreitung auch auf die unter der Auf-
schrist „Le Regiment“ zur Ausgabe gelangenden
Nummern der in Paris erscheinenden periodischen
Druckschrift „La Vie en Culotte Rouge“ .115
. Finanzwesen: Nachweisung von Einnahmen der Reichs-
Post- und Telegraphen= sowie der Reichs-Eisenbahn-
verwaltung für die Zeit vom 1. April 1913 bis zum
Schlusse des Monats Dezember 1913 116
S
r
mittelungsbehörden (Anlage II der Anßellungsgrund-
sätze für Militäranwärter usw. vom 20 Juni 1907) 116
Versicherungswesen: Bestimmungen über die Art und
Höhe der Sicherheitsleistung für die an die Baugewerks-
Berufsgenossenschaften zu zahlenden Beiträge und
Prämien 6 1416
Befreiung von der Versicherungspflicht nach der
Reichsversicherungsordnnn 117
Zoll- und Stenerweseu: Veränderungen in dem Stande
und den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen 118
Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
Reichsgebiete ...... 120
1. Konsulatwesen.
Dem Kaiserlichen Vizekonsul Schnack in Puerto Suarez ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom
4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für seinen Amtsbezirk die
Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und unter
deutschem Schutze befindlichen Schweizern vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle
von solchen zu beurkunden.
Dem K. u. K. Osterreichisch-Ungarischen Generalkonsul in Hamburg, Walter Ritter Princig
von Herwalt, ist namens des Reichs das Erequatur erteilt worden.
2. Allgemeine Verwaltungssachen.
Das durch meine Bekanntmachung vom 19. April 1912 (Reichsanzeiger Nr. 99 vom 24. April 1912)
erlassene Verbot der in Paris erscheinenden periodischen Druckschrift „Lu Vie en Culotte Rouge-
erstreckt sich auch auf diejenigen Nummern dieser Druckschrift, die unter der Aufschrift le Regiment
zur Ausgabe gelangen.
Berlin, den 16. Januar 1914. Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Lewald.
19