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Eutin-Lübecker Eisenbahn.
Ochsen.
VIII. Grohßherzogtum Meckhlenburg-Strelitz.
Miecklenburgische Friedrich
Wilhelm- Eisenbahn.
u Neubrandenburg Friedländer
Eisenbahn.
Mittlere, Kanzlei= und Unter-
beamte.
Stationsvorsteher, Stations-
wärter, Zugführer, Güter-
bodenvorarbeiter, Güter-
boden-- und Stationsar-
beiter, Weichensteller.
37 Jahre.
37
Direktion der Mecklenburgi-
schen Friedrich Wilhelm-
Eisenbahngesellschaft in
Neuftreliß.
Betriebsverwaltung der Neu-
brandenburg - Friedländer
Eisenbahn in Berlin
SWII, Großbeerenstr. 88.
IX. Großherzogtum Oldenburg.
* Eisenbahnassistenten, Eisen-
bahngehilfen, “ Bahnhofs=
vorsteher, Schaffner, Bahn-
steigschaffner, Weichen-
wärter, Bahnwärter, Loko-
motivputzer, Zugführer,
* Packmeifter.
1. Braunschweigische Landeseisen-
bahn (für die braunschweigischen
Strecken).
35 Jahre.
Direktion der Eutin-Lübecker
Eisenbahngesellschaft in
Lübeck.
X. Derzogtum Braunschweig.
Mittlere, Kanzlei. und Unter-
beamte.
40 Jahre.
Direktion der Braunschwei-
gischen Landeseisenbahn-
esellschaft in Braun-
shweg.
Altersgrenze, B geichnung der Behörde,
: · bis zu der an die Bewerbungen zu
Bezeichnung — n . der Baere richten ünde soweit erichh
der | en, die vorzug weise anidärter usw.den Vakanzanmeldungen Bemerkungen.
Eisen bah mit Militäranwärtern usw. berücksichtigt andere Anstellungsbehörden
n. zu besetzen sind. werden ausdrücklich bezeichnet
müssen. werden.
3. Weimar - Rastenberger Eisen. Zugführer, Bremser, Bahn. 40 Jahre. ! Wie zu 1.
bahn. wärter, Wächter.
. Wutha-Ruhlaer Eisenbahn. Betriebspersonal. Eine Alters. 1 Betriebsverwaltung Thürin.We zu 1.
grenze ist nicht gischer Nebenbahnen in
festgesetzt. Weimar.
u. Nebenbahn Wenigentaft- Wie zu 1. 40 Jahre. # Wie zu 1.
Bei der Besezuss
sind die für den
Staatsdlenst is
dieser Beziehm#,
insbesondere be-
züglich der Ermit-
telung der Militär=
anwärter usw.b###
stehenden Vor-
schriften zur U#-
wendungm bringen.
Wie zu 1.
*) Zur Hälfte den
Militaͤran
vorbehallen.
ee) Die Stellen der
Bahnhofsvorkeher.
Zuffführerundgac
meister find nur
tm Wege des Auf-
rückens und der
Beförderung zu er-
reichen. Das Auf-
rücken und die Be-
förderung erfolgt
ohne Borzug der
Milträranwärter
unter Berücksichtt-
gung des Dienkt#
alters, der Fäbig-
keiten und Leistun-
gen aller in dem
betreffenden Dientt-
tweig angestellten
oder beschäfrigten
Beamten.
Die Anstellung er-
folgt nach den reichs-
und landesrecht=
lichen Bestimmun-=
gen, die jeweiltg für
die Besetzung der
mittleren, Kanzlet=
und Unterbeamten-
stellen mir Mllitäran.
wärtern usw. gelten.