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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
Zu betiehen durch alle Vostanstalten und Buchhandlungen.
XIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 13. März 1914. 6 Nr. 15.
8. Zoll= und Steuerwesen: Ausschluß des Neuen Petroleum-
hafens mit den angrenzenden Landflächen vom Zoll-
gebiete von dem zur Errichtung eines Zollausschluß-
Inhalt: 1. Lonfulatwesen: Ernennungen;— Ermächtigung
zur Vornahme von Zidvilstandshandlungen Seite 205
2. Gorkusen Status der deutschen Notenbanken Ende gebiets bestimmten hamburgischen Gelände 220
3 4226 Zulassung eines zollfreien Veredelungsverkehrs mit
3. Post= und Telegraphenwesen: Neue Fassung der „An- inländischen Grundstoffen sowie Satin= oder Plüsch-
weisung über das Verfahren, betreffend die postamtliche stoffen bei Herstellung von Handstickereien im Ausland;
Bestellung von Briefen mit Zustellungsurkunde“ 208 Ausübung des Handstickerei-Veredelungsverkehrs durch
4. Bersicherungswesen: Befreiung von der Versicherungs- Faktore; Aufbebung der Bundesrateb schlusse vom
pflicht nach § 1242 Nr. 1, 2 der Reichsversicherungs- 3. November 1910, betreffend die Herstellung von Putz-
ordnung 6 217 war aum Teneriffa - *# dem . .kng
5. Justizwesen: Übersicht über die Reichsbehörden, de Zulassung eines zollsreien Lohnveredelungsverkehrs
als höhere erursicht über die s Bbeünen rnns mit ausländischen Kontaktstiften aus Kupferdraht oder
in (Strafregiser gelöschten Vermerke erteilt werden Sie und Winkelstücken aus vernickeltem schmiedbaren
arrr. 2217 .. EE3—
« . is . . Neue Fassung der Nummer 32 der Anweisung zur Aus-
6. ittärwesene Erhöhung der schweren Kriegsration führung des Vereinszollgesetzes in Ziffer 1 Abs. 22 222
7. Stati 82222222222 Veränderungen in dem Stande und den Befug-
Statistik: Anderungen der Anlage D der Bestimmungen nissen der Zoll= und Steuerstellen. 222
ber die Statistik der Seeschiffahrt vom 27. Juni 9. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
220 Reichsgebiete . 224
1. Kon fulatwesen.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Vizekonsul Stang zum Konsul in
Tomsk (Sibirien) zu ernennen geruht.
Seine Mocjestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Vizekonsul Nolte zum Konsul in
Omsk (Sibirien) zu ernennen geruht.
Dem bei der Kaiserlichen Gesandtschaft in Tanger beschäftigten Attaché, Gerichtsassessor Poensgen
ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom
6. Februar 1875 die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Gesandten bürgerlich gültige
Cheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen einschließlich der unter deutschem Schutze
befindlichen Schweizer vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
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