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Anlage 30.
(B. D. 8243a.)
Allgemeine Betriebserklärung.
I. Maischbereitung und Maischabtrieb.
Zur Verwendung gelangen Weizenschrot und Darrmalz.
Die Bereitung der Maische findet im Vormeaischbottich statt, in den die Rohstoffe in den
Wintermonaten vormittags nach 6 Uhr, in den Sommermonaten vormittags nach 5 Uhr geschüttet und
mit heißem Wasser aufgebrüht werden, worauf die Verzuckerung eintritt. Nach etwa einer Stunde
wird mit dem Kühlen der Maische im Vormaischbottich begonnen. Die Maische wird, nachdem sie
genügend gekühlt und ihr die Hefe zugesetzt worden ist, durch eine Rohrleitung in den zu befüllenden
Maischbottich abgelassen.
« Die Maischbereitung vom Beginne der Befüllung des Vormaischbottichs bis zur vollständigen
Befüllung des Maischbottichs dauert je nach der Wärme des Kühlwassers und der Außenwärme drei
bis vier Stunden.
Beim Befüllen der Maischbottiche wird der für das Ansteigen der Maische während der
Gärung erforderliche Raum freigelassen. Sollte trotzdem die Maische während der Hauptgärung über-
laufen oder überzulaufen drohen, so werden die übergelaufenen oder vorläufig abgeschöpften Mengen
in denselben Bottich zurückgebracht.
Während der Gärung wird nach Bedarf eine Kühlschlange benutzt und die Maische durch
Wasser angefrischt. Nach der Hauptgärung werden die Bottiche bis zum Abbrennen mit hölzernen
Deckeln bedeckt.
Am vierten Tage nach dem Tage der Einmaischung — in den Wintermonaten nach 6, in den
Sommermonaten nach 5 Uhr morgens — wird die Maische aus dem Bottich mit der Sauermeisch-
pumpe über den Sauermaischbehälter abteilungsweise in das Brenngerät übergeführt. Der Abtrieb
eines Bottichs ist in ungefähr fünf Stunden beendet. Nach Beendigung des Tagesbetriebs bleibt die
Blase Ia mit Schlempe, der Maischwärmer Ib mit teilweise abgetriebener Maische befüllt. "
An Sonntagen und gesetzlichen Festtagen wird mit der Maischbereitung und dem Maeisch=
abtrieb um 2 Uhr vormittags begonnen.
II. Hefensatzbereitung.
Es wird flüssige Bierhefe verwendet, wie sie aus der Brauerei kommt.
III. Feinbrand.
Der gesamte gewonnene Rohbranntwein wird einem nochmaligen Abtrieb (Feinbrand) auf
dem Brenngeräte Nr. 1 unterzogen. Hierbei wird dem Branntwein Kümmel zugesetzt. Feinbrand
findet wöchentlich einmal nachmittags statt; er nimmt jedesmal etwa sieben Stunden in Anspruch.
IV. Betriebsvergünstigungen.
Mit der Einmaischung und dem Maischabtriebe darf auch an nicht gesetzlichen Festtagen um
3 Uhr vormittags begonnen werden (Verfügung des Hauptamts vom 18. September 1910 Nr. 1506).
Wellda, den 16. Februar 1913.
Karl Fischbach,
Brennereibesitzer.