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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
Zu berieben durch alle Posstanstalten und Luchhandlungen.
XIII. Jahrgang. 1 Berlin, Donnerstag, den 15. Oktober 1914. Nr. 53.
Inhalt: Statistil: Vestimmungen für die Vornahme einer kleinen Liehzählung am . Dezember 1914 . çl Seite 541
Statistik.
Der Bundesrat hat beschlossen, den nachstehenden „Bestimmungen für die Vornahme einer kleinen
Viehzählung am 1. Dezember 1914“ die Zustimmung zu erteilen.
Berlin, den 14. Oktober 1914.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Müller.
Bestimmungen für die Vornahme einer kleinen Viehzählung am
1. Dezember 1914.
1. Die auf Grund der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 4. Dezember 1912 (Zentral=
blatt für das Deutsche Reich 1912 S. 855) am 1. Dezember 1914 im Deutschen Reiche vorzunehmende
kleine Viehzählung erfolgt nach Maßgabe des beiliegenden Erhebungsmusters.
2. Den VBundesregierungen bleibt überlassen, von der Zählung der Pferde (Ziffer I des Er-
hebungsmusters) abzusehen.
3. Nach beiliegendem Zusammenstellungsmuster ist dem Kaiserlichen Statistischen Amte eine
vorläufige, sämtliche Unterabteilungen des Zusammenstellungsmusters enthaltende Ubersicht der Zählungs-
ergebnisse nebst den von den Bundesstaaten erlassenen Ausführungsvorschriften bis zum 15. Januar
1915, die endgültige Zusammenstellung bis zum 15. August 1915 einzusenden.
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