Konsequenzen der österreichischen feindseligen Haltung. 363
Preußen sein; und wenn dort ein Herd demokratischer und revolutionärer Tendenzen
geschaffen wird, wie es das Bestreben der Partei ist, so wird zuletzt immer Preußen die
Aufgabe zufallen, dort Ordnung zu schaffen. Ist es der Kaiserlichen Regierung würdig, uns
diese Aufgabe für die Zukunft, weil sie selber weniger davon berührt wird, zu erschweren
oder auch einen für uns wertvollen Gegenstand möglichen Besitzes, darum weil sie selbst den
Besitz nicht festhalten kann, gering zu achten und ohne viel Bedenken schädigen zu lassen?
Sie würde dann vergessen, daß sie dieses Objekt dadurch auch für den Fall, wo es zu einer
Entschädigung und Ausgleichung dienen kann, für uns im Werte herabsetzen würde!
In dem ganzen Verhalten Österreichs und auch in den Äußerungen seiner Vertreter
tritt offen die Absicht hervor, an dem einstweiligen Besitz Holsteins festzuhalten als an einem
Pfande, welches unter Umständen verwertet werden solle. Wir halten diese Absicht für eine
durchaus legitime, und ich selbst habe sie wiederholt als den für Österreich natürlichen Weg
bezeichnet. Aber ich kann es weder für weise noch für gerecht erkennen, wenn Österreich
diese Absicht dadurch zu fördern glaubt, daß es ein Prätendententum, welches wir niemals
anerkennen werden, scheinbar oder wirklich begünstigt, und daß es die Schwierigkeiten,
welche sich den vorausgesetzten preußischen Plänen entgegenstellen, zu vermehren sucht. Das
Wiener Kabinett möge nicht vergessen, daß, je größer diese Schwierigkeiten werden, um so
geringer auch die Ansprüche würden, welche man an Preußen in betreff der Entschädigung
machen kann; — ja, daß am Ende durch ein zu weites Fortschreiten auf diesem Wege das
Objekt selbst aus der Hand schlüpfen kann.
Wir unsererseits haben immer die Hoffnung auf eine Verständigung in friedlichem
Wege festgehalten und bis dahin das Provisorium im Sinne herzlichen Einvernehmens
durchzuführen beabsichtigt. Aber das Kaiserliche Kabinett wird sich nicht darüber täuschen
dürfen, daß die Art, wie es die Gasteiner Konvention in einem gegen Preußen geradezu
feindleligen Sinne auszubeuten sucht, nicht dazu geeignet ist, weder jene Hoffnung zu beleben,
noch dies Einvernehmen während des Provisoriums möglich zu machen. Es wird sich
daher auch nicht wundern können, wenn diese Rücksichten auf unser Verhalten in den
Herzogtümern einen Einfluß ausüben, wenn wir unsere durch die Konvention gegebenen
Rechte in strengster Weise zur Ausübung bringen und in diesen Beziehungen nicht mehr
dieselbe Leichtigkeit des Entgegenkommens beweisen, wie bei den Verhandlungen über
Rendsburg usw. im ersten Beginn der neuen Einrichtungen.
Ich ersuche Ew. pp., sich in diesem Sinne entschieden gegen den Herrn Grafen von Mens-
dorff auszusprechen, und ermächtige Sie auch zur Vorlesung dieses Erlasses.
Seine Majestät der König haben mir nach Kenntnisnahme von diesem Erlaß befohlen,
Ew. pp. mitzuteilen, daß allerhöchstdieselben mit dem Inhalt vollkommen einverstanden seien
und sich selbst persönlich im Sinne dieser Eröffnung gegen Graf Karolyi ausgesprochen
haben.³
Ludwig Hahn, Zwei Jahre Preußisch-Deutscher Politik 1866—1867, S. 26 ff.
*228. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther.
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.]
Vertraulich. Berlin, den 25. Januar 1866.
Durch die öffentlichen Blätter geht jetzt die Angabe, daß der Kaiserlich Österreichische
Gesandte Graf Karolyi bei seiner Rückkehr nach Berlin auf Veranlassung seiner Regierung
3 Der Schlußabsatz beruht auf einer eigenhändigen Randverfügung Bismarcks.