Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiundvierzigster Jahrgang. 1915. (43)

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Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
“ 
Reichsamt des Innern. 
In bPezticben durch alle Postanstalten und LHuchhandlungen. 
Berlin, Freitag, den 18. Juni 1915. Nr. 26. 
  
  
XLII. Jahrgang. 
Inhalt: l Rufst-wese- Ekequatukektctlung lassung von Doppeltariszählern zur amtlichen 
Seite 178 glaubigarg= 
2. Maß- und Gewichtswesen: Ausschließung von Ichler- Belimmungen. für die Beglaubigung von ans4 
gattungen von der amtlichen Beglaubigung bzw. Zu- wandllen: 
1. Koufulatwesen. 
Dem Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Plauen, Michael J. Hendrick, ist namens 
des Reichs das Exequatur erteilt worden. 
2. Maß= und Gewichtswesen. 
Bekanntmachung. 
  
Auf Grund des § 10 des Gesetzes vom 1. Juni 1898, betreffend die elektrischen Maß- 
einheiten, wird 
A. die Ausschließung folgender Zählergattungen von der Beglaubigung verfügt: 
1. Zähler für induktionslose Belastung; 
2. Drehstromzähler für gleichbelastete Zweige; 
3. Zähler, bei denen auf einem und demselben Zählwerk der Licht= und Kraftverbrauch 
unter verschiedener Bewertung dieser beiden Verbrauchsarten gezählt wird; 
4. Zähler, welche nicht das mit der Nummer versehene Systemzeichen tragen. 
Die Ausschließung der Zähler unter 1, 2 und 3 tritt sofort in Kraft, die der 
Zähler unter 4 vom 1. April 1916 ab. 
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