Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiundvierzigster Jahrgang. 1915. (43)

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Provinz Pommern. 
1. Träger der Fürsorge: Freie Organisation. 
Aus Vertretern von Behörden, Korporationen und sonstigen Verbänden hat sich der Ausschuß 
für die Kriegsbeschädigten-Fürsorge in der Provinz Pommern gebildet, dessen Tätigkeit sich 
auf das Gebiet der ganzen Provinz erstrecken soll. Die Bildung von Unterausschüssen in den Land- 
und Stadtkreisen ist in Angriff genommen. 
2. Geschäftsstelle: Landeshauptmann in Stettin. 
Provinz Sachsen. 
1. Träger der Fürsorge: Freie Organisation. 
Es ist ein Provinzausschuß gebildet worden, dem der Arbeitsausschuß zur Seite steht. 
Die praktische Arbeit geschieht durch die Kreisfürsorgestellen. Die Leitung und weitere Ausgestaltung 
der Organisation ist dem Landeshauptmann übertragen. 
* 2. Geschäftsstelle: Landeshauptmann in Merseburg. 
Provinz Schleswig-Holstein. 
1. Träger der Fürsorge: Die Provinz. 
Dem Provinzialausschuß steht die Landesversicherungsanstalt, das Rote Kreuz und die Zentral- 
stellen des Arbeitsnachweises zur Seite. Als nachgeordnete Glieder werden in allen Stadt- und 
Landkreisen Ausschüsse und Fürsorgestellen begründet. 
2. Geschäfsstelle: Landeshauptmann in Kiel. 
Provinz Hannover. 
1. Träger der Fürsorge: Die Provinz. 
Mit der Ausführung der Fürsorge wird als Zentralstelle für den ganzen Bezirk das Landes- 
direktorium der Provinz Hannover betraut. Dem Landesdirektorium zur Seite tritt ein Beirat, dem 
sowohl Vertreter der Reichs-, Staats-, Kommunal- und kirchlichen Behörden, als auch der Organisationen 
der Berufsstände und Wohlfahrtsvereinigungen angehören. 
2. Geschäftsstelle: Landesdirektorium in Hannover. 
Provinz Wefstfalen. 
1. Träger der Fürsorge: Freie Organisation. 
Es ist ein Ausschuß gewählt, dem Vertreter der Landesversicherungsanstalt, des Provinzial- 
vereins vom Roten Kreuz, der Westfälischen Krüppelfürsorge, des Provinzialverbandes der Vater- 
ländischen Frauenvereine, des Westfälischen Arbeitsnachweisverbandes sowie Vertreter von Arbeitgebern 
und Arbeitnehmern angehören. In allen Stadt= und Landkreisen sollen Unterausschüsse gebildet werden. 
2. Geschäftsstelle: Ausschuß für die Kriegsbeschädigten-Fürsorge der Provinz Westfalen zu 
Münster i. W., Landeshaus. 
Provinz Hessen-Nassau. 
1. Träger der Fürsorge: Freie Organisation. 
In Frankfurt a. M. hat sich in Anlehnung an den dortigen Mitteldeutschen Arbeitsnachweis- 
verband ein Hauptausschuß für Kriegsbeschädigten-Fürsorge gebildet, dessen Arbeitsfeld das ganze 
Gebiet des genannten Verbandes umfaßt, nämlich die Provinz Hessen-Nassau, das Großherzogtum 
Hessen und das Fürstentum Waldeck-Pyrmont. Die Tätigkeit des Hauptausschusses erstreckt sich vor- 
wiegend auf die Stellenvermittelung. Für den größten Teil seines Gebiets sind Landes--(Bezirks.) 
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